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Nichtärztliche Praxisassistenz (NäPa) – eine Weiterqualifizierung für MFA´s mit Zukunft

12.01.2022 | Info

Die Praxis entlasten – ein Wunsch, der im Speziellen durch die Pandemie eine neue Bedeutung erhalten hat. Viele Faktoren machen den niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten derzeit das Leben schwer – Personalmangel ist einer davon.

Zunehmend befassen sich darum insbesondere Hausarztpraxen mit der Idee, eine Medizinische Fachangestellte (MFA) zur Nichtärztlichen Praxisassistenz (NäPa) ausbilden zu lassen. Aber auch für andere Facharztgebiete, ist eine NäPa interessant – sie kann auch dort zu einer deutlichen Entlastung beitragen. Denn gerade in der Versorgung älterer Menschen zu Hause werden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte künftig mehr Unterstützung benötigen.

Während dieser Besuche macht sich die NäPa ein erstes Bild vom Patienten, versucht im Gespräch mit dem Patienten detaillierte Informationen vom Krankheitsbild und -verlauf zu erfassen um diese dann entsprechend an die/den behandelnde/n Ärztin oder Arzt weiterzuleiten. Die NäPa ermittelt vor Ort die Dringlichkeit der Behandlung und kann einfache Untersuchungen vornehmen. Die Entscheidung über das diagnostische und therapeutische Vorgehen bleibt jedoch unter ärztlichem Vorbehalt.

Doch nicht nur die Hausbesuche – auch delegationsfähige Leistungen in der Praxis können durch eine NäPa übernommen und Arzt und Ärztin dadurch entlastet werden. Daher tragen NäPa dazu bei, die qualitativ hochwertige ambulante Versorgung zu sichern und zu erhalten und somit einen sicheren Ablauf in der Praxis zu gewährleisten.

Eine Weiterbildung dauert, je nach Länge der Berufstätigkeit und -erfahrung zwischen 270 und 190 Stunden.

Hausarztpraxen, die eine NäPa beschäftigen und ausbilden lassen, erhalten eine Förderung. Ebenso verhält es sich, bei Einstellung eine MFA, die bereits eine NäPa ist. Dieser Strukturzuschlag wird mit 23800 Punkten im Quartal bewertet. Außerdem werden die Haus- und Pflegeheimbesuche durch diese Fachkraft vergütet.

NäPa´s sollen vor allem in Hausarztpraxen zum Einsatz kommen, die viele Patienten betreuen. Hausärzte, die die Leistungen abrechnen wollen, müssen deshalb bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche dies sind, finden sie auf folgenden Seiten: https://www.kbv.de/html/12491.php

Informationen zur Aus- und Weiterbildung einer NäPa, sowie der Förderung finden sie hier:

Wir bleiben am Ball für sie – lesen Sie im Newsletter Februar mehr zum Thema NäPa.

Für Fragen sind wir gern für Sie da!

Kontakt:

Ärztegenossenschaft Nord eG
Ansprechpartnerin: Kim Tuchtenhagen

Tel: 04551 – 99 99 – 177
Fax: 04551 – 99 99 19
E-Mail: naepa@aegnord.de

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