NäPas im Kreis Segeberg
Förderung für NäPas im Kreis Segeberg
Liebe Praxisinhaber, liebe Medizinische Fachangestellte,
der Kreis Segeberg sieht in der Aufrechterhaltung der hausärztlichen Versorgung einen wichtigen Beitrag der öffentlichen Daseinsvorsorge und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und hat daher entschieden, 10 Weiterbildungen zur Nicht-ärztlichen Praxisassistenz (NäPa) in hausärztlichen Praxen finanziell zu fördern. Die Förderung ist für Praxen mit Sitz im Kreis Segeberg.
Gefördert wird für den Arbeitgeber pro auszubildender NäPa ein 1.000 Euro Zuschuss als Ausgleich für die Zeit der Weiterbildung, die die/der Kursteilnehmer*in nicht in der Praxis tätig sein kann.
Der Antrag für die Förderung ist bei der Ärztegenossenschaft Nord eG einzureichen.
Gefördert durch:
Gefördert durch:
Anmeldung Ärztekammer
Sie möchten delegationsfähige Leistungen in der ambulanten Praxis selbstständig übernehmen und den Arzt dadurch entlasten? Durch das Absolvieren dieser Weiterbildung tragen Sie dazu bei, die qualitativ hochwertige ambulante Versorgung zu sichern.
Weiterbildungsbonus Land Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus bietet den Anreiz und die Chance, die eigene Qualifikation zu verbessern und die berufliche Zukunft bestmöglich abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Beschäftigte oder Auszubildende sind, Freiberufler oder zum Beispiel Inhaber eines Kleinstbetriebes.
Bildungsurlaub
Weiterbildung ist wichtig. Sie erweitert die beruflichen Qualifikationen, fördert die Selbstentfaltung des Einzelnen und befähigt zu verantwortlichem Handeln in der Gesellschaft.
Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung SH
Sofern hausärztliche Praxen die Ausbildungskosten zur nichtärztlichen Praxisassistenz übernehmen, erhalten sie auf Antrag eine volle Erstattung dieser Ausbildungskosten pro Ausbildung. Voraussetzung ist der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung (Vgl. Strukturfonds vom 14.06.2023).