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Teil-Impfpflicht muss nach wie vor angezweifelt werden

20.05.2022 | Video-Blog

Vorstandsmitglied Dr. Axel Schroeder spricht über die Teil-Impfpflicht in den Heilberufen. Am 19. Mai hat das Bundesverfassungsgericht die Teil-Impfpflicht, eine Einrichtungsbezogene Impfpflicht, die uns alle in den Pflegeheimen, den Arztpraxen und Kliniken betrifft, genehmigt.

“Von der Umsetzung, von den Konsequenzen einmal ganz abgesehen, hätte sich der Gesetzgeber den Gang zum Gericht mittlerweile sparen können. Gerade in Anbetracht der krachenden Niederlage der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht im deutschen Bundestag. Wir in den Heilberufen, haben eine sehr hohe Impfbereitschaft (…) in Eigenverantwortung, freiwillig um unsere Patienten zu schützen, aber auch uns und unsere Nächsten. Diese Eigenverantwortung muss man nicht nur hoch anerkennen, sondern ist für uns die Grundlage und Verbindlichkeit in unserem Beruf. Einerseits verlangt man vom medizinischen Personal einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu tolerieren, andererseits lehnen die Ampel-Koalitionäre (…) einen Antrag, auch medizinischen Fachangestellten einen Corona-Bonus zu geben, ab. Was ist denn das für eine Wertschätzung, für eine Anerkennung. Wir haben mit unseren Mitarbeiterinnen in den Praxen, genauso wie in den Kliniken, immens viel geleistet um die Pandemie einigermaßen zu beherrschen. 7 von 8 Covid-Patienten sind in den ambulanten Praxen versorgt worden. Gerade eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung durch die Arztpraxen hat zu einer guten Ipfquote in Deutschland und zu einer besonders hervorragenden Impfquote in Schleswig-Holstein geführt. Da werden mittlerweile Impfstoffe vernichtet, weil nicht mehr benötigt. Da werden kostspielige Impfzentren noch aufrecht erhalten, obwohl seit Wochen, ja seit Monaten (…) die Inanspruchnahme von Impfzentren deutlich nachgelassen hat. Angesichts des politischen Scheiterns der allgemeinen Impfpflicht, muss man die Teil-Impfpflicht nach wie vor anzweifeln. Ich schlage vor, die Politik wäre gut beraten, die einrichtungsbezogene Impfpflicht ersteinmal auszusetzen, bis in der Gesellschaft und damit auch im Bundestag, eine allgemeine Impfpflicht nicht nur toleriert und akzeptiert, sondern auch verabschiedet wird.”, so Schroeder.

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