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Elektronischer ODER gedruckter Mutterpass – Schwangere haben die Wahl seit 01.01.2022

10.01.2022 | Info

Jede Schwangere hat die Freiheit, sich ab 01. Januar 2022 zwischen dem gedruckten Mutterpass und dem elektronischen Mutterpass für den Verlauf einer Schwangerschaftsbetreuung zu entscheiden. Eine doppelte Dokumentation soll es nicht geben, um u.a. den Dokumentationsaufwand in den Praxen in Grenzen zu halten.

Gynäkologische Praxen werden Schwangere auf diese Neuerungen hinweisen. Der gedruckte Mutterpass steht weiterhin unverändert zur Verfügung, ist im Praxisalltag Routine und wird von den Schwangeren über alle Maße geschätzt, ein richtiges Familiendokument. Wenn Schwangere sich für die Dokumentation im elektronischen Mutterpass entscheiden, steht der gedruckte Mutterpass mit Zugriff auf Mutterpassdaten im Not- und Rettungsdienst oder in der Klinik nicht mehr zur Verfügung. Abgesehen davon gibt es derzeit noch Softwareprobleme bei der Dokumentation in den Praxen.

In Schleswig-Holstein kann versicherten Schwangeren der AOK NordWest und der Techniker Krankenkasse beides, der gedruckte UND der elektronische Mutterpass zur Verfügung gestellt werden.

Das geschieht über den besonderen Versorgungsvertrag M@dita aus dem GBA-Innovationsfondsprojekt. Diese Schwangeren können bis zur 25. Schwangerschaftswoche teilnehmen und ab sofort den digitalen Mutterpass in einer App neben dem gewohnten gedruckten Mutterpass nutzen. Weitere Informationen unter madita.online/schwangere/

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