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Die ersten Anlaufpraxen im Ärztlichen Notdienst schließen im neuen Jahr

05.12.2023 | Gesundheitspolitik, Pressemitteilungen

Bad Segeberg: Ende Oktober kündigte prompt die Kassenärztliche Vereinigung (KV-SH) 450 Poolärzten, obwohl die Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts vom 24.Oktober noch aussteht.

Grund: die Tätigkeit als Bereitschaftsdienstarzt für die KV-SH soll per se kein Arbeitsverhältnis in Selbstständigkeit, sondern in Anstellung und damit sozialabgabenpflichtig. Mit der Folge, dass hunderte von Ärztinnen und Ärzten im Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Schleswig-Holstein fehlen werden.

Poolärzte, sind meistens ehemalige Vertragsärzte, die im Ruhestand sich im Notdienst einbringen oder angestellte Ärzte aus Kliniken. „Die Kolleginnen und Kollegen übernehmen einen wesentlichen Teil (bis zu 50 %) der Bereitschaftsdienste in den Anlaufpraxen und der Hausbesuche“ so Dr. Axel Schroeder, Urologe und stV. Vorsitzende der Ärztegenossenschaft Nord (äg Nord). „Diese 32 ärztlichen Anlaufpraxen sind die erste Stufe der ambulanten Notfallversorgung im Lande außerhalb der Sprechstundenzeiten. Damit werden nicht nur die praktizierenden Ärztinnen und Ärzte täglich entlastet, sondern auch die Notfallambulanzen in den Kliniken“!

Das nicht nur an Wochenenden und Feiertagen, sondern täglich am Abend und in der Nacht. „All das droht nun zu kippen, weil die Bundesregierung in Berlin sich weigert, diese Bereitschaftsdienstärzte im Sinne der Daseinsvorsorge von der Sozialversicherungspflicht zu entlasten“, kritisiert A. Schroeder.

„Wir brauchen schleunigst eine Lösung,“ betont Dr. Svante Gehring, Hausarzt und Vorsitzender der äg Nord. „Bei den Zuständen in den Praxen ist dieser Personalausfall durch die praktizierenden Vertragsärzte (ob selbständig oder angestellt) nicht auszugleichen, kaum machbar und nicht zukunftsweisend. Die erste Konsequenz, es werden 9 Anlaufpraxen teilweise geschlossen. Verständlich, kann aber die Lösung nicht sein“.

Die äg Nord sieht den Bundesgesetzgeber nach diesem Bundessozialgerichtsurteil gefordert, für die Poolärzte die überfällige Befreiung der Sozialversicherungspflicht, wie z. B. bei den Rettungsärzten per Bundesgesetz zu regeln. Die äg Nord fordert die Landesregierung, vorweg die Gesundheitsministerin Frau Professor von der Decken, als auch die Parlamentarier auf, weiterhin über den Bundesrat und Bund in dieser Sache nicht locker zu lassen!

Die laxe Ablehnung der Bundesregierung, schon vor Monaten, Poolärzte von der Sozialversicherung per Gesetz zu befreien, ist nicht akzeptabel!

„Wir machen uns große Sorgen. Ohne Poolärzte kann der tägliche Bereitschaftsdienst nicht aufrechterhalten werden und macht auch keinen Sinn. Was das bedeutet, liegt auf der Hand: Längere Wartezeiten, längere Wege zu den Anlaufpraxen und Fehlversorgung über Rettungsdienste und Notfallambulanzen,“ prognostiziert A. Schroeder.

Pressekontakt:

Ärztegenossenschaft Nord eG
Dr. Schroeder, Vorstand
Tel: 04551 9999-0
E-Mail: aerztegenossenschaft@aegnord.de

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