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Die niedergelassene Ärzteschaft – politisch nicht besonders geschätzt

17.03.2021 | Video-Blog

Vorstandsmitglied Dr. med. Klaus Bittmann spricht über die Entscheidung des Gesundheitsministeriums, den Schutzschirm für die Kliniken, vorerst befristet bis zum 01.05.2021, aufrecht zu erhalten. Für die ambulante Versorgung bleibt es immer noch dabei, dass extrabudgetäre Leistungen nicht gesondert berücksichtigt werden. Es ist somit eine eindeutige Benachteiligung der ambulanten Medizin. Es passt in das Bild, dass man den Eindruck hat, die niedergelassenen Ärzteschaft wird politisch nicht besonders geschätzt. „Es kann auch die Folge einer mangelhaften Standesvertretung sein, dass unsere Körperschaften, insbesondere die KBV, nicht mit entsprechenden Mitteln arbeitet, … um unsere Rolle innerhalb der Gesundheitsversorgung deutlicher hervorzuheben“, so Bittmann.

Dazu gehört auch die neue Gesetzgebung im Rahmen des Gesetzesentwurfes des „Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes“ (VOASG). Hier möchte man den Apotheker*innen eine zunehmend stärkere Rolle geben, indem diese sich an der Versorgung z.B. chronisch Kranker u.a. beteiligen. Ebenfalls ein Bereich, der ebenso wie die Debatte um das Impfen, eigentlich nicht in die Hand der Apotheker gehört, so Bittmann. Es geht hier nicht darum, ein Defizit in der ambulanten Versorgung zu beheben. Die ambulante Versorgung ist leistungsfähig. Die Profession der niedergelassenen Ärzteschaft wird hier offensichtlich nicht beachtet. Und das in einer Zeit, in der es wegen der Corona-Pandemie in der Primärversorgung auf die Niedergelassenen ankommt, um die Krankenhäuser nicht zu überlasten. Abschließend spricht Bittmann noch kurz über die vielen noch offenen Fragen bei den Corona-Impfungen. Bittmann hofft, dass sich unsere Körperschaften durchsetzen, um eine vernünftige, unbürokratische und für den Bürger unproblematische Lösung zu finden, damit auch wirklich geimpft wird, wenn der Impfstoff endlich da ist.

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