Das Bundesgesundheitsministerium und der Bundesrat haben sich auf ein Eckpunktepapier zur Krankenhausstrukturreform geeinigt. Dazu Dr. Axel Schroeder, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Ärztegenossenschaft Nord eG: “Dass Bayern und Schleswig-Holstein dem Entwurf im Bundesrat nicht zustimmen, ist mehr als nur ein Signal. Jetzt gilt es ein Krankenhausreformgesetz in der Bund-Länder-Kommission zu formulieren, das auch den Anspruch einer planbaren, nachhaltigen Gesundheitsversorgung erfüllt.”
Schroeder weiter: “Es ist unstrittig… wir haben in Deutschland zu viele Krankenhausbetten und das bei einem Fallpauschalensystem, welches Fehlanreize schafft, …ja zu einer Fehlversorgung, die zu einer zunehmenden Kommerzialisierung im Krankenhaus führt. Es werden viel zu viel Leistungen stationär erbracht statt ambulant. Das Denken in Sektoreninteressen und Sektorengrenzen ist längst nicht mehr angebracht, die Trennung medizinisch nicht mehr sachgerecht. Gerade der medizinische Fortschritt macht es möglich, dass heute medizinische Behandlung und Eingriffe auch ambulant erbracht werden können. Es gibt viel zu viel kleine Krankenhäuser, die kaum Personal haben und auch keine optimale Qualität bieten. Im Sozialgesetzbuch V verankerte Versorgungsbereiche – die Trennung dieser Versorgungsbereiche – dienen doch heute nur der ökonomischen Steuerung und nicht der Patientenorientierung. Die fordert ambulant und stationär. Nur das wird im Entwurf zur Krankenhausreform kaum berücksichtigt. Politik muss die Rahmenbedingungen für ‘ambulant’ vor ‘stationär’ schaffen. Davon ist das Eckpunktepapier noch weit entfernt. Es gilt, die ambulant-stationären Sektorengrenzen jetzt aufzubrechen, …alleine schon wegen der ennovationshemmenden Wirkung. Das gelingt nur mit der niedergelassenen Ärzteschaft.”
“Als Ärztegenossenschaft Nord sehen wir in der Auflösung der Sektorengrenzen Chancen hin zu einer besseren patientenzentrierten und patientengerechten Versorgung. Wir setzen uns dafür ein, dass Ärzte in Praxis und Klinik zusammenarbeiten und ihre Patienten Hand in Hand versorgen. Insofern ist jede Krankenhausreform zu begrüßen, die das Fallpauschalensystem reduziert, gar abschafft, die Qualitätskriterien verbessert und damit Voraussetzungen für eine Leistungsgruppenplanungvorhaltevergütung schafft. Dazu gehört auch eine Konzentrierung der Krankenhauslandschaft. Dies gelingt nur mit einem Wechsel von der stationären in die ambulante Versorgungsebene. Eine Krankenhausversorgung gelingt also nicht ohne Einbeziehung der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung und einer Reform der Notfallversorgung. Deshalb reicht auch die Krankenhausreform von Gesundheitsminister Lauterbach bei weitem nicht aus. Mehr als ein erster Schritt in die richtige Richtung ist das Eckpunktepapier nicht.”, so Schroeder.
Schroeder weiter: “Hier müssen die Länder sich auch von liebgewonnenen Gewohnheiten ablösen… dem kleinen Krankenhaus am Rande der Stadt, …dem Kreiskrankenhaus. Das ist für die Politik auf Landes-, Kreis- und Kommunalebene schmerzlich… ja unbequem, wie wir es am Beispiel gerade in Eckernförde erleben. Die Schließung eines Krankenhauses bedeutet per se keine schlechtere medizinische Versorgung. Im Gegenteil, hier gilt es nur, die Bürger von Anfang an mitzunehmen, Transparenz und Kommunikation zu sichern, Vertrauen zu schaffen, hin zu einer besseren Versorgung. Gelingt die Einbeziehung der Ambulantisierung, die Einbeziehung der Praxen… und auf der anderen Seite, die Auswahl der richtigen Kliniken und der strategischen Koordination im Lande, dann kann daraus eine Krankenhausreform werden, die ihren Namen verdient. Dann bekommen wir eine Verbesserung der medizinischen Versorgung bei Schonung der Ressourcen, wenn auch die Umstellung erst einmal wohl mehr kosten wird. Ich sehe darin eine Investition in die Zukunft. Ein ‘Weiter-so’ wird nicht gehen. Wenn uns noch der Abbau der Bürokratie und Administration gelingt, kommen wir wieder zu einer Patientenversorgung.”
Abschließend wünscht Schroeder allen eine schöne Sommerzeit.
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