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Gesundheitsregionen und die „Renaissance“ des Paragraphen § 140a SGB 5

16.11.2020 | Video-Blog

Vorstandsmitglied Dr. med. Klaus Bittmann spricht über die gute Situation in der sich die Ärztegenossenschaft Nord (äg Nord) befindet. Es wurden neue Mitarbeiter eingestellt, um insbesondere die steigende Zahl der Versorgungsprojekte in Hinblick auf Geschäftsführung und Management gut, sicher, zuverlässig und anerkannt gewähren zu können.

Ein hoch interessantes und für die Zukunft wichtiges Geschehen. Dabei ist nicht nur die äg Nord der Meinung, dass die Strukturen den bestehenden Verhältnissen im Gesundheitswesen angepasst werden müssen. Es muss dringend über die Sektoren hinweg miteinander kooperiert werden, wo immer es möglich ist. Derzeit zeichnet sich eine Art „Renaissance“ des Paragraphen § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ab. Aus verschiedenen Richtungen kommt die Tendenz, dass man gesetzlich eine Basis schaffen möchte, um die Regionale Versorgung zu fördern. „Gesundheitsregionen“ ist hier der Oberbegriff. Die Grünen haben hierzu ein umfassendes Papier mit Formulierungen für den Beschluss des Bundestages herausgebracht, wie dieser Paragraph geändert werden könnte. Regionale Versorgung soll als Integrierte Versorgung, sektorenübergreifend und patientenorientiert, etabliert werden.

Ein Modell hierfür haben wir in Büsum mit Unterstützung der Robert-BOSCH-Stiftung. So etwas gelingt nur, wenn es gefördert wird und alle Beteiligten es wirklich wollen, so Bittmann. Ärzte, Patienten, Kommune sowie andere Gesundheitsberufe und möglicherweise auch ein Krankenhaus bilden eine gemeinsame und logische Versorgungsform, die aufgrund der sektoralen Trennungen überall blockiert wird. Wer bezahlt das Management, die Infrastruktur, das Case-Management? In einer normalen Honorar-Systematik ist all dies nicht enthalten, so Bittmann. Es braucht die entsprechenden Rechts- und Finanz-Rahmenbedingungen, um diese Versorgungsform, welche zunehmend gewollt und gewünscht wird, auch zu realisieren.

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