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Gesetzesentwicklung – Was versteht die Politik unter Versorgung?

17.05.2021 | Video-Blog

Vorstandsmitglied Dr. med. Klaus Bittmann spricht über die Freude zum zweiten Mal geimpft worden zu sein. „Die Freude über die zweite Impfung ist etwas getrübt, wenn ich sehe wie es mit dem Impfen und der Priorisierung weitergehen soll…“, so Bittmann. Die Praxen sind jetzt schon an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Sie bemühen sich dieses sinnvolle Konzept der Impfung umzusetzen und den Patienten gerecht zu werden, die natürlich darauf drängen auch in die Reihe der zu Impfenden aufgenommen zu werden. Dies findet ja bereits mit der Aufhebung der Priorisierung in einigen Bundesländern statt. „Ich bin gespannt wie die Praxen das meistern werden, die Arthelfer*innen und Ärzte/Ärztinnen tun mir richtig Leid!“, so Bittmann.

In dieser die Gesellschaft überlastenden Situation wird zudem übersehen, dass die Gesetzesentwicklung und die Intention des Gesetzgebers, immer mehr Steuerungselemente im Gesetz zu formulieren, ungebrochen ist. Gerade in dieser Zeit werden Gesetze beschlossen, die unbedingt beachtet werden sollen. Wie zum Beispiel das dritte große Digitalisierungsgesetz „Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)“, welches durchgewunken wurde und umfangreiche Konsequenzen hat. Hier wird betont, dass die Versorgung der Patienten deutlich verbessert wird. „Ich frage mich wirklich, was versteht die Politik hier von Versorgung? Wir haben für die Zukunft der Versorgung ganz andere Probleme… wie geht es weiter mit fehlenden Pflegekräften, mit Ärztemangel in allen möglichen Fachdisziplinen…“, so Bittmann. Das ursprünglich vorgesehene, tatsächlich zur Verbesserung der Versorgung dienende Gesetzesvorhaben zum § 140a SGB V (besondere Versorgungsformen sollten hiermit gefördert werden), liegt nun brach. „Das entscheidende in der Versorgung ist ja nicht, wie digitalisiert wir alles machen, dies ist eine Hilfsmaßnahme, aber keineswegs eine Patientenversorgungs-Maßnahme“, so Bittmann.

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