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Förderung der Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa)

05.08.2020 | Praxis & Wirtschaft

Zunehmend befassen sich insbesondere Hausarztpraxen mit der Idee eine Medizinische Fachangestellte zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa) ausbilden zu lassen. Dies kann zu einer deutlichen Entlastung der Ärzt*innen beitragen, gerade im Bereich der Hausbesuche.

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass diese Ausbildung durch die KVSH zu 100% gefördert wird, wenn die Praxis die Ausbildungskosten übernimmt (übernommen hat). Näheres zur Förderung, die seit dem 26.02.2020 gilt, finden Sie auf der Homepage der KVSH unter https://www.kvsh.de.

Die Förderung ist schriftlich zu beantragen, unter Beifügung des Zertifikats der abgeschlossenen Prüfung, der Rechnungen sowie von Belegen der Zahlung (z.B. Kontoauszüge der Praxis).

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Partner des Bundesmantelvertrages beschlossen haben, dass delegationsfähige Leistungen für NäPa (EBM 03060 bis 03065 und 38200, 38202, 38205 und 38207) in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31.12.2020 auch ohne vorliegenden Abschluss abgerechnet werden dürfen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Ausbildung vor dem 1. Juli begonnen wurde und spätestens bis zum 31.12.2020 erfolgreich abgeschlossen wird.

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