Letzte Woche beschlossen die Mehrheit der Abgeordneten der KV-SH am 22. Nov nach umfassender Diskussion eine nochmalige Anpassung des HVM zum 1. Quartal 2024.
„HVM – Reform der Reform!“
Die Rückstellungen sind nach der Coronapandemie, Ausgleichzahlungen und Rückbereinigung der Neupatientenregelung aufgebraucht.
Was tun? So diskutierten die Vertragsärzt:innen erneut darüber, wie ihre KV das Geld an sie zu verteilen hat. Erst im Sommer hatte man eine Reform des Honorarverteilungsmaßstabs beschlossen. In Anbetracht des Honorarmangels sind weitere Anpassungen erforderlich. Was kann noch bezahlt werden?
Ein weiter so geht nicht mehr!
Diese HVM-Reform ist damit seit Einführung der Budgetierung ein politisches Signal. Denn mit einem HVM, der kaum mehr als die Grund- und Versichertenpauschalen abdecken würde, kann man nur sagen: „‚Wir machen das Beste aus dem, was wir vergütet bekommen – aber eben auch nicht mehr!‘
Entscheidend ist wie konsequent setzt man begrenzte Leistungen bei begrenztem Honorar um. Honorarverteilung bleibt eine Mangelverwaltung des Geldes.
Es muss sich zeigen, was bei begrenztem Honorar noch von den Praxen erbracht wird.
Wir laufen über in den Praxen, so dass eine Leistungsreduzierung ein erster Schritt in die richtige Richtung darstellt. Bei stagnierender Fallzahl mag das klappen. Wenn nicht, muss spätestens nach 4 Quartalen der HVM angepasst und ggf. auch die Pauschalen gedeckelt werden.
Eine Leistung-und Mengenausweitung sollte bei begrenztem Geld und mangelnden Honoraranpassungen nicht mehr möglich sein.
Honoraranpassung 2023 beim OPW unter 4 % ist das eine. Eine überfällige EBM-Anpassung in Legendierung und Bewertung das andere.
Als äg Nord ÄGSH appellieren wir an unsere Mitglieder, Ärztenetze und Berufsverbände: lassen Sie diesem HVM-Beschluss Taten folgen!
Viertagewoche
Leistungskürzungen haben auch eine Innenwirkung. In der Tat macht hier erstmals unsere KV-SH den Weg frei für eine Viertagewoche.
Wenn sich Mehrarbeit in den Praxen nicht mehr lohnt, so können wir unserem Personal den Komfort einer Viertagewoche bieten. Wenn wir nur begrenzt die Tarife anpassen können, so doch die Arbeitsbedingungen.
So reiht sich auch unsere Aktion – „zwischen den Feiertagen bleiben die Praxen geschlossen“ in die gesundheitspolitische Gemengelage ein.
Wenn unsere Mitarbeiter schon ein unzureichende Wertschätzung von der Politik erfahren ( keinen Inflationsausgleich, keinen Coranazuschlag ) geben wir unseren Mitarbeiterinnen 3 Tage zusätzlichen Erholungs-Urlaub, bevor die nächste Erkältungswelle kommt.
Denken Sie mal darüber nach. Manchmal ist weniger auch mehr!
Bad Segeberg, den 03.12.2023 – Axel Schroeder