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„Ermächtigungsgesetz“ für den Bundesgesundheitsminister

31.03.2020 | Info

Relativ geräuschlos hat die Bundesregierung im Bundestag am 25.3.2020 ein reformiertes Infektionsschutzgesetz beschließen lassen.

Dieses neue Gesetz entspricht einem Notstandsgesetz und setzt nahezu alle auch gesetzlichen Regelungen des Gesundheitswesens und der bürgerlichen Rechte außer Kraft. Ohne Zustimmung des Bundesrats kann der Gesundheitsminister durch Rechtsverordnung Vereinbarungen und Beschlüsse aus den Sozialgesetzbüchern V und XI anpassen, ergänzen oder aussetzen. Er kann zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Labordiagnostika, Hilfsmitteln, Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion Maßnahmen treffen. Dazu gehört die Ermächtigung zum Bezug, zur Beschaffung, Bevorratung und Abgabe solcher Produkte durch den Bund. Bei enteignender Wirkung ist eine angemessene Entschädigung vorzusehen. Heilkundliche Tätigkeit ist im Rahmen der Verordnungsermächtigung gestattet für Altenpfleger, Krankenpfleger, Sanitäter und Pflegefachkräfte. Diese sollen mit erworbener Kompetenz und Fähigkeit eigenverantwortlich tätig sein, wenn im Ausnahmefall ärztliche Behandlung nicht zwingend erforderlich ist.

Es sind natürlich noch weitere Regelungen zum Schutz der Bevölkerung bei einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in das Gesetz eingeflossen (Drucksache 19/18111). Auch das Versammlungsverbot und Ausgangssperren sind im Gesetz verankert. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung etc. werden bewusst und namentlich eingeschränkt.

In normalen Zeiten käme ein Aufschrei demokratischer Kräfte und der Zivilgesellschaft. Die Zuständigkeit der Länder geht per Ermächtigung an das Bundesgesundheitsministerium, die aktuelle Lage erzwingt befristet diese Maßnahme. Wir alle wissen, spätestens jetzt, dass ein nationaler Kraftakt ohne Einzelinteressen notwendig ist, um die Krise zu beherrschen. Fehler und unkoordinierte Aktionen müssen konsequent zu hoffentlich wirksamen politischen Schritten führen.

Daher kein Aufschrei. Der Staat übernimmt Verantwortung in einer historisch gefährlichen Situation. Aufpassen müssen wir alle, dass dies Gesetz nur für den Notfall – hier Corona – Gültigkeit behält!!

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