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Droht hier eine Regressfalle?

26.03.2020 | Info

Der Bundestag hat mit Wirkung vom 10. Februar 2020 das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) verabschiedet. Leider wieder ein typisches Omnibusgesetz – man weiß nie, was noch so nebenbei mit verabschiedet wurde. Dazu gehört nämlich auch die Neuregelung des § 31 SGB V Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung. Dieser Paragraf beschreibt die Handhabung von Arzneimittelverordnungen und die Regelungen für die Belieferung durch die Apotheke. Durch die Einfügung des Absatzes 1b wird es Vertragsärzten ermöglicht, für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung benötigen, eine sich maximal dreimal wiederholende Abgabe des verordneten Arzneimittels anzuordnen, ohne dass ein neues Rezept ausgestellt werden muss.

Was vordergründig nach erheblicher Arbeitsentlastung aussieht, kann sich aber im Praxisalltag ganz schnell als Rohrkrepierer entpuppen.

Ausgehend von der Annahme, dass eine Arzneiverordnung in das verantwortliche Gesamtpaket ärztlicher Therapie gehört, muss doch auch eine kontinuierliche Kontrolle und Überwachung der Arzneimittelanwendung stattfinden. Wie will man denn sonst Missbrauch, Überdosierung oder Arzneimittelhorten feststellen? Es gibt auch bisher keine Regelungen, was mit der Kalkulation und Zuordnung der Kosten passiert (Cave: Regressfalle!) Gleichzeitig würden wir gerade unsere Chroniker ermuntern, nicht mehr in die Praxis zu kommen. Dass dies auch noch den Wegfall der Chroniker-Ziffer nach sich zieht, sei mal nur am Rande erwähnt. Ebenso einen Wegfall des Verdünnungseffektes, der bisher immer systembedingt einkalkuliert war. Schließlich hat man uns jahrelang mit dem Begriff „Mischkalkulation“ versucht ruhig zu stellen. Wenn dann diese automatisierte Weiterbelieferung der Patienten auch noch im freien Spiel des Marktes, also ohne [nec] aut idem-Kreuz erfolgt, dann wissen wir am Ende eines Behandlungsjahres überhaupt nicht mehr, was unsere Chroniker in ihrer Hausapotheke haben. Diese Gesetzesänderung war vollkommen überflüssig. CM

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