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Digitalisierung 2020/2021

20.11.2020 | Info

TI, KIM, kv.dox, ePA & eAU und eRezept, DIGA – was kommt auf die Praxen zu?

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran und viele Begrifflichkeiten unterschiedlichster Themen und Prozesse „schwirren“ durch öffentliche Medien sowie Informationsmedien der ärztlichen Körperschaften und Verbände. Der folgende Artikel gibt Ihnen Überblick zu den anstehenden Digitalisierungsthemen, die auf die Praxen zukommen. Durch die Vielzahl der teilweise anstehenden Änderungen zum 01.01.2021 ist dieser Artikel ein Zwischenstand zu dem jeweiligen Thema, Stand Mitte November 2020 der ggf. bereits mit der Veröffentlichung der Netzzeitung im Dezember an der einen oder anderen Stelle nicht mehr gültig ist. Daher ist ein abschließendes Quellenverzeichnis beigefügt.

Telematikinfrastruktur (TI)

Aktuell sind in Deutschland ca. 130.000 Kliniken und Praxen an die TI angeschlossen und nutzen diese, um die Stammdaten der Patienten mit der jeweiligen Krankenkasse abzugleichen. Die Praxen sind über einen speziellen Router (dem sogenannten Konnektor) an die Telematikinfrastruktur angebunden. Es gibt zurzeit vier Hersteller, die Konnektoren vertreiben: die Telekom-Tochter T-Systems, RISE, Secunet sowie CGM mit der “KoCoBox Med+”.

Rückblick Telematikinfrastruktur Mai 2020

Durch einen fehlerhaften Eintrag in der Trust-Service Status List (TSL) waren Ende Mai ca. 80.000 Praxen mit einem Konnektor der dreigenannten Anbieter nicht mehr für alle Dienste der TI erreichbar. Die beschriebene Fehlfunktion des TSL wurde identifiziert und sollte durch ein bereitgestelltes Update der Gematik Anfang Juni behoben werden. Da die betroffenen und ausgefallenen Konnektoren jedoch „offline“ waren und die Updates durch die technischen Dienstleister vor Ort eingespielt werden mussten, entstanden Ausfallzeiten in den Praxen von mehr als acht Wochen.

Die Gematik und die IT-Dienstleister einigten sich intern auf die Schadensregulierung, so dass keine Rechnungslegung für die Ursachenbehebung und den Support vor Ort an die betroffenen Praxen erfolgte (bis auf die je nach Ausfallzeit entstandenen praxisinternen Mehraufwendungen).

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Durch KIM ist es den Praxen zukünftig möglich, medizinische Dokumente zu versenden und zu empfangen. Neben den Praxen werden Krankenhäuser, Apotheken, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und andere Einrichtungen im Medizinwesen angeschlossen (https://www.kbv.de/html/kim.php).

Diagramm 1

(Quelle: https://www.kbv.de/html/kim.php, Stand 15.11.20)

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um KIM nutzen zu können:

1. Konnektor,
2. KIM Dienst (Vertrag mit Client Modul),
3. eHBA2.0.

Die Kommunikationsplattform KIM startet am 01.01.21. Zurzeit bietet nur die Firma CGM einen von der Gematik zugelassenen E-Health Konnektor, der die Teilnahme an der Kommunikationsplattform KIM ermöglicht, an. Die in Schleswig-Holstein bestehenden Anwendungen KV-Safent und Safemail laufen zum 31.12.20 aus (Informationsstand 15.11.20). Eine Integration der Anwendungen von Safent und Safemail als KIM-Dienst analog kv.dox ist nicht vorgesehen.

KIM – Finanzierung der Kosten

Mit der Etablierung von KIM können die Praxen die Erstattung der Kosten beantragen sowie die folgenden Gebührenpositionen zukünftig abrechnen:

Erstattung

1. 100€ einmalig für Anschaffung KIM
2. 23,40€ je Quartal Betriebskosten ab Q2 2020
3. 530€ für Konnektor-Update

Abrechnung

4. GOP 86900 eArztbriefVersand 0,28€
5. GOP 86901 eArztbrief Empfang 0,27€
(GOP 86900 / GOP 86901 max. 23,40€ je Arzt/Quartal)
6. Strukturförderung 0,19€ (je Brief)

KIM und kv.dox

Die KBV bietet im Rahmen von KIM einen eigenen Dienst kv.dox an, um Arztbriefe, Befunde, AU-Bescheinigungen, etc. einfach an den jeweiligen anderen Empfänger in KIM zu versenden (vgl. https://www.kbv.de/html/kvdox.php).

Diagramm 2

(Quelle: https://www.kbv.de/html/kim.php, Stand 15.11.20)

Elektronische Patientenakte (ePA) nach §291a SGB V

Mit der elektronischen Patientenakte erhält der Patient die Möglichkeit, einerseits seine Patientendaten selbst zu verwalten und darüber zu entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert bzw., welche wieder gelöscht werden und wer auf die ePA zugreifen darf. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern sollen ab 2022 u. a. Impfausweis, Mutterpass, U-Heft für Kinder, Zahn-Bonusheft und/oder Angaben zur Organspende in der der ePA gespeichert werden (können). Grundlage der ePA sowie der weiteren Anwendungen wie u. a. eAU und eRezept ist das Patientendatenschutzgesetz:

Die ePA ist freiwillige Anwendung auf Wunsch des Patienten. Krankenkassen sollen ihren Versicherten bis Anfang 2021 eine ePA bereitstellen.

Im Rahmen der Diskussionen zur Einführung der ePA wurde durch Änderungen am Gesetzesentwurf klargestellt, dass nur die gesetzlichen und privaten Krankenkassen eine durch die Gematik zertifizierte Akte anbieten.

Was ist wichtig für die Praxen im Rahmen der ePA?

1. Ärzte müssen erst ab dem 30. Juni 2021 nachweisen können, dass sie über die für den ePA-Zugriff notwendigen Komponenten verfügen.

2. Ärzte müssen auf Verlangen des Versicherten die Dokumente in die ePA übermitteln und dort speichern.

Die Anwendungen und Applikationen rund um die ePA sollen in mehreren Schritten nach und nach vollzogen werden.

Zwischenstand eAU und eRezept

Die eAU elektronisch an die Krankenkassen soll ab 1. Januar 2021 möglich sein. Im Moment sieht es eher nach der zweiten Jahreshälfte 2021 aus.

Die Übermittlung des E-Rezeptes über die Telematikinfrastruktur wird aktuell ab 1. Januar 2022 geplant.

Fazit

Es stehen einige Änderungen zum 01.01.2021 an – jedoch sind einige für die Praxen noch gar nicht umsetzbar, da die strukturellen Voraussetzungen z. B.: zur Teilnahme an KIM bisher nur für CGM-Kunden möglich ist. Insbesondere für Ärzte in Schleswig-Holstein ist darauf zu achten, wie es mit den bestehenden Systemen KV-Safenet und Safemail weitergeht.

Positiv ist zu vermerken, dass innerhalb der Ärzteschaft die Digitalisierung mehrheitlich befürwortet wird. Es besteht aber der dringende Wunsch nach einem gemeinsamen Moratorium, um die politisch „sportlich“ gesteckten Zielvorgaben auch unter den coroanbedingten bürokratischen Mehraufwendungen zu diskutieren.

Quellenverzeichnis

KIM: www.kbv.de/html/kim.php
ePA: www.kbv.de/html/epa.php
kv.dox: www.kbv.de/html/kvdox.php
gematik: fachportal.gematik.de/

Patientendaten-Schutz-Gesetz

www.bundesgesundheitsministerium.de

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