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Die elektronische Patientenakte wird verpflichtend! Haben wir Ärzt:innen jetzt keine Wahl mehr?

10.03.2023 | Video-Blog

Dr. Axel Schroeder, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Ärztegenossenschaft Nord eG (äg Nord), spricht in diesem Video-Blog über das aktuelle Thema der verpflichtenden „Elektronischen Patientenakte“.

„Just in dieser Woche hat der Gesundheitsminister Entwürfe zu einem Digitalisierungs- und ein Gesundheitsdatenschutzgesetz vorgelegt. Ein Aufruf „Neustart in die Digitalisierung? Ich würde sagen, eine erzwungene Durchsetzung einer 20 Jahre alten Idee.“, so Schroeder.

„Mit diesem Punktepapier (295 an der Zahl – können Sie sich mal in Ruhe reinziehen…), erhofft der Sachverständigenrat wieder Enthusiasmus zu wecken unter der Ärzteschaft und den Patienten – denn nur 1 Prozent der gesetzlich Versicherten haben die vor zwei Jahren eingeführte elektronische Patientenakte freiwillig angelegt. (…) Wie viele sie genutzt haben, wissen wir überhaupt nicht. Wird das nun der große Wurf oder ist das auch wieder purer digitaler Aktionismus? Ok, es ist nur ein Entwurf und noch kein Gesetzesvorschlag… insofern heißt es, „Wehret den Anfängen!“. Noch mehr Hin und Her in unseren Praxen können wir nicht gebrauchen. Von handwerklichen Fehlern will ich gar nicht sprechen. Was unter dieser Ampelkoalition von Karl Lauterbach in Sachen Gesundheitsversorgung an Ideen, Reformen auf den Weg gebracht wurden, waren häufig nur „Halbheiten“… mussten wieder zurückgenommen und umgewandelt werden und seien wir mal ehrlich… Das nützt uns bisher wenig in der medizinischen Versorgung unserer Patienten, sowohl in Klinik, als auch in Praxis. Damit werden unsere Probleme nicht gelöst.“, so Schroeder.

Weiter führt Schroeder aus: „Ich denke da nur an das Finanzstabilisierungsgesetz aber auch Anfang des Jahres, die vollmundige Ankündigung mehr Entbürokratisierung zu wagen, ja von einem kommenden Entbürokratisierungsgesetz zu sprechen. Soll dass nun die Digitalisierung richten? Die eierlegende Wollmilchsau, sage ich nur. Dazu der Zwang zur elektronischen Patientenakte für uns Ärzte und Versicherte. Das sich hier Defätismus bei der staatlichen Einmischung breit macht, ist doch nicht verwunderlich. Ich erinnere nur an den Zwang zur Stammdatenerfassung. Die schlechten Erfahrungen mit der elektronischen Versichertenkarte, das Handling mit dem elektronischen Arztausweis, die Interoperabilität der Hardware und der Praxisverwaltungssysteme, aber auch Anwendungen des Medikamentenplans, des elektronischen Rezeptes, der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, waren alles andere als überzeugend.“, so Schroeder.

„Dabei stehen wir Ärzte der Digitalisierung bishin zur künstlichen Intelligenz in der medizinischen Versorgung ja nicht ablehnend gegenüber. Sie ist in der Medizin angekommen und in Praxis und Klinik etabliert bishin zur Gesundheitsdatennutzung in der Versorgungsforschung. Nur staatlicher Zwang und Umsetzung erschweren dies. Auflagen, Verwaltungsakten, fehlende Infrastrukturen, Finanzierung. Ich weise mal nur auf das Krebsregister-Gesetz hin. Der Staat, und das ist meine Meinung, hat für Rahmenbedingungen, für Strukturen und Finanzierung zu sorgen. Umsetzen müssen es die Beteiligten in der Gesundheitsversorgung …“, so Schroeder.


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