Mit der Betriebsrente können Ihre Mitarbeiter zusätzlich zur gesetzlichen Rente für den Altersruhestand vorsorgen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Ihre Mitarbeiter staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen – zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
- Für alle Neuverträge seit 2019 gilt ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent. Ab 2022 gilt dies auch für bereits bestehende Verträge.
- Im Falle einer Beschäftigung nach Manteltarifvertrag ist die bAV unabdingbar.
- Da die Beiträge für die Betriebsrente vom Bruttogehalt abgehen, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen Ihres Mitarbeiters. So sparen Sie und ihr Mitarbeiter in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben.
Außerdem:
Für bestehende Verträge haben wir ausgezeichnete Möglichkeiten entwickelt, die Altersvorsorgeverträge Ihrer Mitarbeiter, in dieser momentanen Ausnahmesituation, auch bei reduziertem Einkommen aufgrund Kurzarbeit o.Ä. weiter zu führen.
Im Falle von Mutterschutz und Krankheit bieten wir ebenfalls hervorragende Lösungen zur veränderten Fortführung oder temporärer Zahlungsunterbrechung an.
Halten Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern an den wertvollen Altersvorsorgeverträgen fest!
Sprechen Sie uns an – Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter vertrauensvoll!
Ihre ädg Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG
Tel: 04621 – 305720
E-Mail: versicherung@aedg.de