Unabhängig von der Fachrichtung lassen sich die meisten Ärzte und Ärztinnen immer noch durch die Übernahme einer Einzelpraxis nieder. Für eine Hausarztpraxis zahlten die Gründer dabei durchschnittlich 110.100 Euro. Weitere 78.100 Euro investierten sie in Ausstattung und Modernisierung, so dass sich die Gesamtinvestitionen für eine Einzelpraxisübernahme auf 188.200 Euro beliefen. Das zeigen die jüngsten Analysezahlen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank), die die ärztlichen Existenzgründungen für die Jahre 2022 und 2023 gemeinsam mit dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) ausgewertet hat.
„Dabei sind die Kaufpreise im Vergleich zu den Vorjahren nur geringfügig gestiegen. Vielmehr sind es die Investitionen in medizinisch-technische Geräte, Einrichtung, IT sowie Modernisierung und Umbaumaßnahmen, die die Kosten für eine hausärztliche Einzelpraxisübernahme weiter ansteigen lassen“, sagt Daniel Zehnich, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und Beteiligungen.
Entsprechend war die Neugründung einer Einzelpraxis im Vergleich zur Übernahme einer bestehenden Praxis für Hausärzte mit durchschnittlich 205.800 Euro an Gesamtinvestitionen die teuerste Art, sich niederzulassen. Solche Praxisgründungen finden allerdings mit zehn Prozent nur selten statt – und wenn ja, dann genauso häufig auf dem Land wie in der Großstadt.
Fachärztliche Existenzgründungen: Kooperationen teilweise teurer als Einzelpraxis
Ob Neugründung oder Übernahme – insgesamt rund 60 Prozent der Existenzgründer entscheiden sich für eine Einzelpraxis, 40 Prozent wählen die Kooperation. In dem Analysezeitraum 2022/2023 haben sich 22 Prozent der ärztlichen Existenzgründer für den Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) entschieden, indem sie eine Zulassung von einem ausscheidenden Mitinhaber übernommen haben.
Dabei fällt auf, dass sie dafür im Schnitt höhere Preise gezahlt haben als ihre Kollegen bei der Übernahme von Einzelpraxen. So belief sich bei Hausärzten der durchschnittliche Übernahmepreis auf 124.300 Euro. Die gesamten Praxisinvestitionen waren jedoch mit 145.900 Euro geringer als bei der Übernahme einer Einzelpraxis, denn in einer bereits bestehenden BAG entfallen die Kosten für Modernisierung und Ausstattung weitgehend.
Ähnlich verhielt es sich bei fachärztlichen Praxen: So lag beispielsweise der durchschnittliche Kaufpreis für Einzelpraxisübernahmen im Bereich Gynäkologiebei 171.500 Euro und in der Fachrichtung Innere Medizin bei 189.200 Euro. Der Eintritt in eine BAG war mit 323.800 Euro bzw. bei 289.800 Euro deutlich teurer. Er überstieg sogar die Gesamtkosten einer Niederlassung in Form einer Einzelpraxisübernahme.
Grundsätzlich ist es erheblich günstiger sich in einer psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Einzelpraxis niederzulassen. Sie bedarf im Vergleich zu anderen ärztlichen Fachrichtungen keiner kostenintensiven medizintechnischen Geräte und kommt mit kleineren Räumlichkeiten aus. Entsprechend lagen hier die durchschnittlichen Gesamtinvestitionen 2022/2023 bei 62.000 Euro, wobei die Preise für die Praxisübernahme 45.000 Euro ausmachten. Allerdings zeigt die Analyse, dass auch hier der Eintritt in eine BAG deutlich teurer war: Der durchschnittliche Übernahmepreis betrug mit 121.200 Euro sogar fast das Dreifache der durchschnittlichen Kaufsumme einer Einzelpraxisübernahme.
„BAGs gibt es vor allem in größeren Städten und Gemeinden, wo die Bevölkerungsdichte höher ist und es mehr potenzielle Patienten gibt. Dort sind die Planungsbereiche in der Regel für psychiatrische beziehungsweise psychotherapeutische Existenzgründungen gesperrt – und wenn ein geringes Angebot auf eine große Nachfrage trifft, dann steigen auch die Preise“, erklärt Zehnich.
Halbe Million Euro für eine Niederlassung in einer orthopädischen Praxis
Deutlich teurer wird es naturgemäß, wenn es um geräteintensive Facharztpraxen geht. So kostete eine Übernahme in einer orthopädischen Einzelpraxis im Schnitt gut eine halbe Million Euro. Dabei entfielen 365.000 Euro auf den Kaufpreis. Zuzüglich aller weiteren Investitionen für Modernisierung und Ausstattung lagen die durchschnittlichen Gesamtinvestitionen bei 505.300 Euro. Eine Kooperation einzugehen und in eine BAG einzutreten war für Orthopäden insgesamt etwas günstiger. Zwar betrug der Übernahmepreis dort im Schnitt 428.000 Euro, doch weil hier medizintechnische Geräte in der Regel schon vorhanden sind, beliefen sich die Gesamtinvestitionen auf 472.900 Euro.
Niederlassung mit Teilzulassung vor allem bei Psychotherapeuten und Psychiatern beliebt
Arbeiten in Teilzeit wird auch bei Medizinerinnen und Medizinern immer beliebter, und das geht auch als niedergelassener Arzt mit einer Teilzulassung. Am meisten nutzen diese Möglichkeit Psychotherapeuten und Psychiater: Drei Viertel der Existenzgründer lassen sich mit einer halben Zulassung nieder. Zum Vergleich: Hausärzte entscheiden sich mit durchschnittlich acht Prozent nur selten für die Teilzeit – und wenn, dann ist die häufigste Option die Übernahme einer Einzelpraxis, die in eine BAG überführt wird. Die dort bereits vorhandenen Zulassungen werden unter den neuen Praxisinhabern aufgeteilt.
Dabei zeigen die Analysezahlen, dass sich die Übernahmepreise für Teilzulassungen nicht zwangsläufig proportional verringern: So zahlten beispielsweise diejenigen, die mit einer halben Zulassung in eine hausärztliche BAG eingetreten bzw. dieser beigetreten sind, im Schnitt 107.000 Euro – also rund 80 Prozent der Durchschnittspreise einer vollen Zulassung (130.700 Euro). „Die Preise hängen eng damit zusammen, wie attraktiv der Praxisstandort ist, und wie immer spielen auch hier Angebot und Nachfrage eine Rolle. Wir beobachten, dass der Wunsch nach Niederlassung mittels Teilzulassung zunimmt“, erläutert Zehnich. „Für die Sicherung der ambulanten Versorgung ist es deshalb sehr wichtig, dass die Ärztinnen und Ärzte diese Möglichkeit haben.“
Methodik
Die Ergebnisse basieren auf einer Stichprobe von 3.325 durch die apoBank in den Jahren 2022 und 2023 begleiteten ärztlichen Existenzgründungen – darunter 940 hausärztliche und 2.385 fachärztliche. Die Daten wurden anonymisiert und gemeinsam von der apoBank und dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) ausgewertet.
Quelle: pi apoBank, 28.10.2024
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