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VOASG schadet mehr als es dem Patientenwohl nützt

30.06.2022 | Video-Blog

Vorstandsmitglied Dr. Axel Schroeder spricht über das „Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz“ (VOASG). Dieses Gesetz wurde noch von Jens Spahn initiiert, der in seiner „Regelungs-Kampagne“ ein Gesetz nach dem anderen angeschoben hat. „Teilweise gut gemeint, aber schlecht umgesetzt“, so Schroeder.

„…jetzt auch noch Arztneimittelberatung, nicht nur Grippeschutzimpfungen und Covid-19 Impfungen in Apotheken (…). 90 € für eine ausführliche Erstberatung ist eine angemessene Honorierung (…), das muss aber auch für die ärztliche Selbstverwaltung künftig die Messlatte sein, wenn es um Honorarverhandlungen auf Bundes- und Landesebene geht. Das passt nicht zu einem budgetierten Honorar. Mit 90 € sind wir in den Budgets weit ab davon. Deshalb gilt es nach wie vor, für uns als Ärztegenossenschaft, die Endbudgetierung zu fordern und das auch nicht nur im hausärztlichen Bereich (in der Grundversorgung), sondern ebenfalls in der Grundversorgung der Fachärzte. Wir müssen hin zu Einzelleistungen und dann ist auch so eine Einzelleistungsvergütung, wie zu einer Arzneimittelberatung, angemessen. Aber da deutet sich schon weiter Ungemach an.“, so Schroeder.

Entwurf zum GKV-Einsparungsgesetz

Wer gestern (28.06.) ausführlich die ärztlichen Nachrichten gelesen hat, hat im Eckpunktepapier des Gesundheitsministers Karl Lauterbach schon die ersten Äußerungen zum GKV Einsparungsgesetz gelesen. Ich will im Einzelnen nicht darauf eingehen, nur einen Punkt will ich mal herausnehmen, dass die ersten Schritte der Teilendbudgetierung im Terminservicestellengesetz, nämlich „der neue Patient“, wieder einkassiert wird. Es kann und darf doch nicht sein, dass das enorme Engagement der Ärztinnen und Ärzte bestraft wird, wenn wir neuen Patienten zusätzliche Termine anbieten. So ist es doch auch von der Politik gewollt gewesen. Wo soll denn das Vertrauen in die Politik, in eine Gesetzgebung noch bleiben, wenn nach kurzer Zeit vorangegangene Gesetze wieder über Bord geworfen werden.“, so Schroeder.

„Eine weitere berechtigte Frage drängt sich mir auf, hier insbesondere in Schleswig-Holstein, bei der Aufstellung des neuen Landeskabinetts der schwarz-grünen Regierung, wenn das Gesundheitsministerium künftig als eine Art Unterabteilung im Justizministerium angesiedelt wird. Das gibt doch schon zu Denken für uns Ärzte.“, so Schroeder.

„Die Honorierung sei den Apothekern gegönnt, viel mehr Sorge bereitet uns das Patientenwohl, die Compliance des Patienten und damit auch die Qualität der medizinischen Versorgung, insbesondere auch der Arzneimittelversorgung. Im Sinne des Patientenwohls ist diese Regelung zur zusätzlichen Arzneimittelberatung wohl kaum. Viel hilft hier nicht immer viel und verunsichert die Patienten. Nur der behandelnde Arzt kennt seinen Patienten, die Differentialdiagnose, die Befunde, Diagnose, die Komplexität der verordneten Arzneimittel und das soll man nicht substituieren. Was ärztlich ist, soll auch ärztlich bleiben. (…).“,so Schroeder.

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