Dr. Axel Schroeder, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Ärztegenossenschaft Nord eG (äg Nord), spricht über das Urteil des Bundessozialgerichtes zur Sozialversicherungspflicht von Ärztinnen und Ärzten im ärztlichen Bereitschaftsdienst.
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihnen heute ein brandaktuelles Thema mitgebracht, denn vor zwei Tagen hat das Bundessozialgericht entschieden: “Pool-Ärzte” im Notdienst sind sozialversicherungspflichtig. Ja Sie haben richtig gehört, die alleinige Teilnahme am vertragsärztlichen Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung führt nicht von vornherein zu einer Selbständigkeit (..) und unterliegt damit der Sozialversicherungspflicht. Es bleibt abzuwarten, wie die Begründung dieses Urteils im Einzelnen aussieht, weil es heißt, in Zukunft sind vielmehr konkrete Umstände des Einzelfalls entscheidend, ob eine Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst gegeben ist und anerkannt wird. Das hat gravierende Konsequenzen für unseren Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Auf diese Unsicherheiten wird man sich so ohne Weiteres nicht einlassen können. (…) Wird man die Bereitschaftsdienstpraxen in diesem Umfang überhaupt aufrechterhalten können und wollen? Wird man Zeiten im Bereitschaftsdienst reduzieren müssen? All das steht zur Debatte (…), insbesondere die Wiedereinführung der Verpflichtung der Vertragsärzte, am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Alles andere als zielführend für junge Ärztinnen und Ärzte, sich in der Vertragsärzteschaft im ambulanten Bereich zu engagieren …(…)”, so Schroeder.
Dies und weiteres im aktuellen Video-Blog.
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