Sonstige Produkte zur Wundversorgung sollten bis auf Weiteres nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Sonst besteht für verordnende Ärzte das Risiko einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bis hin zum Regress.
Grund ist, dass die gesetzliche Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit am 2. Dezember 2024 ausgelaufen ist und bisher nicht verlängert werden konnte.
So informierte die KVSH am 9.12.2024 Ihre Mitglieder wie folgt:
Überraschenderweise haben wir aus Berlin die Nachricht erhalten, dass der GVK-Spitzenverband die Verlängerung der Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundversorgung abgelehnt hat, obwohl in diversen Medien wie Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) und Pharmazeutische Zeitung (PZ) zu lesen war, dass der GKV-Spitzenverband und das Bundesgesundheitsministerium sich über die vorgeschlagene Verlängerungsfrist geeinigt hätten.
Da somit die gesetzliche Übergangsfrist abgelaufen ist, sind die sonstigen Produkte zur Wundversorgung (z. B. Hydrogele, silber- und honighaltige Verbandstoffe sowie Polihexanid-Gele) nicht mehr erstattungsfähig und sollten nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Das gilt auch für den Sprechstundenbedarf.*
äg Nord macht sich für verbesserte Wundversorgung in den Praxen stark
Auch die Ärztegenossenschaft Nord eG (äg Nord) informiert immer wieder über das Regressrisiko bei der Verordnung moderner Wundauflagen. Zudem haben wir in den letzten Jahren kräftig in den Bereich der “Wundversorgung” investiert, unter anderem
- in personelle Ressourcen zum Zweck der Verbesserung der Patientenversorgung,
- in Erleichterung und Optimierung der Hilfsmittellogistik,
- in Administration und nicht zuletzt auch
- in Maßnahmen zum Regressschutz.
Infos und Fortbildungen der äg Nord
Neben zahlreichen Informationen halten wir auch 2025 im Rahmen unserer Fortbildungen für Ärzte und Medizinische Fachangestellte Informationsveranstaltungen zur wirtschaftlichen Verordnung von Verbandmitteln ab. Neu ist auch, dass von der äg Nord erstmalig ab April 2025 eine ICW Ausbildung zum Wundexperten angeboten wird.
Sie haben Fragen welche Auswirkung die neue Gesetzeslage auf Ihre Patientenversorgung hat und wie sie Wunden mit optimalen Personaleinsatz, wirtschaftlich versorgen können? Kontaktieren Sie den Wundtherapeuten der äg Nord, Clemens Benthin unter clemens.Benthin@aegnord.de.
Weitere Infos zum Thema finden Sie u.a. auf der Website des BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e.V.
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