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Pressemitteilung: Ärztegenossenschaft Nord sieht dringenden Handlungsbedarf bei der sektorenverbindenden Versorgung!

06.11.2020 | Pressemitteilungen

Seit über dreißig Jahren steht die Verbindung der Sektoren im § 140a SGB V. In der Regelversorgung angekommen, ist sie lediglich in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).

„Jens Spahn muss auf jeden Fall an seinem Vorhaben festhalten, die Versorgung über die Sektorengrenzen hinaus neu zu definieren, und zwar gleichgültig, ob über das Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) oder das anstehende Pflegegesetz.“, so Dr. Svante Gehring, 1. Vorstandssprecher der äg Nord. „Wir brauchen einerseits eine verbesserte Motivation für die Akteure, aber auch verpflichtende Regeln für die gesetzlichen Krankenkassen“, so Gehring weiter.

Nachdem in den ersten Jahren der Öffnung des § 140a SGB V im Jahr 1999 fast ein Run auf Integrierte Versorgungs-(IV)-Verträge entstand, ist derzeit Ruhe um diese Vertragsoption entstanden. Die äg Nord sieht dies einerseits im Wettbewerb der Krankenkassen untereinander (jede Kasse möchte etwas Eigenes haben) aber auch in zum Teil unrealistischen Erwartungen des Bundesversicherungsamtes (z. B. Kostenneutralität) begründet.

„Die Zusammenarbeit über die Sektorengrenzen hinaus hat sich schon immer schwierig gestaltet.“, berichtet Dr. Klaus Bittmann, Mitbegründer der Ärztegenossenschaft und Mitglied im Vorstand. „Getragen wird der Widerstand traditioneller Lobbygruppen, häufig motiviert, um vermeintliche wirtschaftliche Nachteile von der eigenen Berufsgruppe fernzuhalten.“

Die äg Nord fordert seit Jahren die Anpassung der Regelungen des § 140 SGB V an die sich ändernden Rahmenbedingungen. Sie fordert zudem eigene Vergütungsregelungen, die auch die Aufgaben von Care- und Case Managern in einem IV-System abbilden und nicht zuletzt die Verpflichtung der Krankenkassen entsprechende Verträge zu schließen, und zwar gemeinsam.

Gehring hierzu: „Als Ärztegenossenschaft sind wir an zahlreichen kleineren Projekten, in der Regel gefördert durch das Land oder eine Stiftung, beteiligt. Fast immer gewinnt die medizinische Versorgung der Patienten. Sollen diese erfolgreichen Projekte in einen Selektivvertrag überführt werden, so winken die Kassen fast immer mit Verweis auf das Bundesversicherungsamt ab.“

Die äg Nord fordert den Bundesgesundheitsminister daher auf, seine Ankündigung, die integrierte Versorgung neu ordnen zu wollen, noch in dieser Legislatur-periode zu realisieren. Ansonsten würden womöglich die nächsten 20 Jahre verge-hen, ohne dass die medizinische Versorgung in moderne sektorenverbindende Strukturen überführt wird. Insbesondere für den ländlichen Raum wäre dies eine Katastrophe!

Bad Segeberg, 06.11.2020

Pressekontakt:
Ärztegenossenschaft Nord eG
Dr. Svante Gehring (Vorstand)
Tel.: 04551 9999-0 – E-Mail: kontakt@aegnord.de


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