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Pressemitteilung: Die elektronische Patientenakte kommt zum 1. Januar 2021

08.07.2020 | Pressemitteilungen

Nun hat die Bundesregierung beschlossen, dass Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 01. Januar des kommenden Jahres die elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen.

Einerseits eine positive Nachricht, denn die Realisierung der ePA wird schon seit Jahren gefordert und ist sowohl für die Netzarbeit als auch für die Umsetzung der sektorenverbindenden Versorgung ein unverzichtbares Instrument.

Allerdings droht die ePA von Tag 1 an zu einem Flop zu werden, denn, auch wenn aus datenschutzrechtlicher Sicht nachvollziehbar, ist die Anwendung für den Patienten freiwillig und er entscheidet, welche Daten in die ePA kommen und wer darauf Zugriff hat.

Die Hoffnung, dass die ePA ein gutes Instrument für das Versorgungsmanag-ment werden könnte, ist damit vom ersten Tag an dahin.

Die Ärzte werden nur gebraucht, um die ePA mit Daten zu füllen. Auch wenn dieser Aufwand mit einem Honorar entschädigt werden soll, darf aus unserer Sicht durchaus nach dem Sinn einer solchen Akte gefragt werden. Sie scheint sich nahtlos in die Reihe der zahlreichen elektronischen Lifestyleprodukte einzureihen.

Dr. Klaus Bittmann, Vorstandsmitglied der Ärztegenossenschaft Nord eG, hierzu: „Solange nicht verlässlich alle Gesundheitsdaten der Patienten in der ePA gespeichert werden und der Patient auch noch auswählen kann, welche Daten er wem zur Verfügung stellt, ist dieses Instrument für die medizinische Versorgung wertlos.“ Nach Bittmanns Auffassung birgt es unüberschaubare Risiken, sollte sich ein Arzt auf die vom Patienten bereitgestellten Daten verlassen, da ihm wichtige Informationen bewusst vorenthalten werden könnten.

Die Patienten selbst könnten die Risiken eines solchen Handelns, überhaupt nicht einschätzen. Zudem werden die Patientenakten von der jeweiligen Krankenkasse entwickelt. Jede wie sie möchte! Bei einem Kassenwechsel haben die Patienten dann womöglich zwei Akten! Und nun soll sich die Gematik auch noch mit der Entwicklung einer App für das elektronische Rezept befassen, also wieder eine neue Anwendung neben der ePA.

„Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass Herr Spahn die Digitalisierung beschleunigt. Deutschland ist hier noch Entwicklungsland. Allerdings sollte man von unserem Gesundheitsminister erwarten können, dass die Zielsetzung die Verbesserung der Versorgung ist und nicht die Entwicklung von Spielereien für die Versicherten“, schließt Bittmann ab.

Bad Segeberg, 08. Juli 2020

Pressekontakt:
Ärztegenossenschaft Nord eG, Dr. Klaus Bittmann Vorstand
Tel.: 04551 9999-0 – E-Mail: kontakt@aegnord.de


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