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Neue STIKO-Empfehlung zur Meningokokken-Impfung

25.11.2025 | Info

In Kürze Wechsel von MenC-Standardimpfung im Kleinkindalter zur MenACWY-Standardimpfung im Jugendalter

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 30. Oktober 2025 ihre Impfempfehlungen zu Meningokokken grundlegend aktualisiert. Mit den neuen Empfehlungen wird die bisherige Impfstrategie im Kindesalter neu ausgerichtet – mit relevanten Konsequenzen für die ärztliche Praxis.

Kernpunkte der neuen Empfehlung

1. MenACWY wird Standardimpfung im Jugendalter

Die STIKO empfiehlt nun allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren eine einmalige Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) mit einem altersgerechten quadrivalenten Konjugatimpfstoff.
Nachholimpfungen sollen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr erfolgen.

Diese neue Strategie zielt darauf ab, die Altersgruppen mit dem höchsten Risiko für invasive Meningokokken-Erkrankungen (IME) besser zu schützen und einen breiteren Impfschutz gegen mehrere Serogruppen zu etablieren.

2. MenC-Standardimpfung im Kleinkindalter entfällt

Die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C im Kleinkindalter wird nicht mehr empfohlen.
Begründung:
Aktuelle epidemiologische Daten zeigen eine deutliche Reduktion invasiver MenC-Erkrankungen sowie eine sehr geringe Inzidenz invasiver Infektionen durch A, W und Y in dieser Altersgruppe. Eine routinemäßige MenACWY-Impfung bei Kleinkindern wird daher derzeit nicht als erforderlich angesehen.

Wissenschaftlicher Hintergrund

Die STIKO stützt die neue Empfehlung auf eine umfassende Evaluation der verfügbaren Evidenz:

  • Ziel der Impfstrategie ist die Reduktion invasiver Erkrankungen durch MenACWY in den Altersgruppen mit höherem Risiko und größerer Krankheitslast.
  • Jugendliche und junge Erwachsene zeigen die höchste Transmission und eine relevante Krankheitsinzidenz.
  • Die J1-Untersuchung (12–14 Jahre) bietet einen idealen Zeitpunkt für die Umsetzung der Impfung.
  • Die Impfung kann simultan mit empfohlenen Vakzinen wie Tdap-IPV oder HPV verabreicht werden.

Aktuelle Abrechnungssituation

Wie üblich tritt die neue Empfehlung nicht sofort in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein.

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft die STIKO-Empfehlung.
  • Die Entscheidung erfolgt innerhalb von etwa 3 Monaten.
  • Erst nach Veröffentlichung der aktualisierten Schutzimpfungs-Richtlinie im Bundesanzeiger besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme.
  • Erst dann stehen auch die entsprechenden Abrechnungsziffern zur Verfügung.

Bis dahin gilt weiterhin:

  • Die MenC-Impfung im Kleinkindalter bleibt GKV-Leistung.
  • Der entsprechende Impfstoff ist wie bisher über den Sprechstundenbedarf zu beziehen.

Praktische Empfehlungen für die ärztliche Praxis

  • Informieren Sie Jugendliche und Eltern frühzeitig über die bevorstehende Umstellung der Standardimpfung.
  • Nutzen Sie die J1 aktiv als Impfzeitpunkt.
  • Planen Sie Umsystemierungen in der Impfsprechstunde ein – insbesondere zur Vermeidung von Versorgungslücken nach G-BA-Beschluss.
  • Dokumentieren Sie Impfangebote und Aufklärungen sorgfältig, bis die Vergütung eindeutig geregelt ist.

Quellen: STIKO, KVSH und BergApotheke

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