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Neue regionale Versorgungskonzepte in Sicht?

12.08.2020 | Video-Blog

Vorstandsmitglied Dr. med. Klaus Bittmann spricht über eine geplante Gesetzesänderung, die Bewegung in die regionale Versorgung bringen könnte.

Der § 140a SGB 5, der sich mit Selektivversorgung und Direktverträgen mit den Krankenkassen beschäftigt, soll reformiert werden. Es soll möglich werden, dass selektive Verträge mit allen möglichen Leistungserbringern durchgeführt werden können. Es soll mehr regionalen Bezug haben, so dass solche innovativen Versorgungskonzepte mit einer Krankenkasse regional auch in kleineren Regionen abgeschlossen werden können. Der genaue Text sei ihm noch nicht bekannt, so Bittmann. Es sei auch noch nicht abgeschlossen, sondern jetzt momentan in der Diskussion. Bittmann kann sich vorstellen, dass das für die Intention der äg Nord, regional mit den Netzen besondere Versorgungsformen weiterzuentwickeln, und mit allen Partnern zusammen, die sektorenübergreifende Versorgung der Patienten zu verbessern, eine gewisse Attraktivität haben wird.

Bittmann befürchtet allerdings deutliche Einschränkungen bei der Umsetzung, weil viele in dieser Zeit mit anderen Dingen beschäftigt sind. Die Ärzte mit ihrem Praxisschicksal… Die Krankenkassen, die solchen Verträgen in der letzten Zeit nicht mehr besonders nachlaufen… Wenn jetzt die Kostenrechnungen kommen und deutlich wird, was die Zahlungsleistungen für “Corona” die Kassen wirklich kostet… Gleichzeitig haben die Kassen ja auch durch Lohnrückgänge und die damit verbundenen geringeren Sozialabgaben Verluste bei den Einnahmen zu verzeichnen. Einige Kassen klagen schon jetzt, dass sie ins Defizit kommen und an die Reserven müssen. Insofern wird die Bereitschaft, mit neuen Verträgen in die Versorung einzugreifen, nicht gerade vehement sein.

Die äg Nord wird weiterhin aus Überzeugung versuchen, verbessernde Konzepte im Sinne der Versicherten und der Patienten und auch mit einer gewissen Attraktivität für die Kassen zu entwickeln. So wie dieses Gesetz klar ist, werden wir sicherlich in entsprechende Gespräche gehen, auch da, wo wir bereits eine gewisse Versorgungskonzeption haben, so Bittmann. Denn auch über den Innovationsfonds getestete Modelle sollen dann mit einem Kassenvertrag weitergeführt werden können. Und wir müssen sehen, ob die Modelle, die wir mit dem Förderprogramm des Sozialministeriums in Schleswig-Holstein machen, dann eine gewisse Anerkennung finden werden
 

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