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Nachdenken über die Sinnhaftigkeit

28.09.2020 | Video-Blog

Vorstandsmitglied Dr. Klaus Bittmann spricht über den Aktionismus der Gesundheitspolitik hinsichtlich der strukturellen Maßnahmen, die ins Gesundheitswesen eingreifen. Als Beispiel sei das Patientendaten-Schutz-Gesetz zu nennen, welches sehr viel diskutiert und kritisiert wurde. Insbesondere für die Folgenabschätzung gibt es derzeit noch keine vorgeschriebene Grundlage, durch welche klar wird, was alles passieren kann. Dennoch ist dieses Gesetz vom Bundesrat durchgewinkt worden, so Bittmann.

Dies ist nur eines der vielen Gesetze, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorantreiben sollen. Hierbei vermisst man das Nachdenken über die Sinnhaftigkeit und Realisierbarkeit einzelner Maßnahmen. Auf der anderen Seite sieht man, das auch, wenn diese Maßnahmen bisher keinem Patienten geholfen haben, diese sehr viel Geld und Ressourcen verschlingen. Für die Umsetzung vieler Maßnahmen und Vorschriften besteht ein großer Aufwand und eine enorme finanzielle Belastung hinsichtlich der Umstellung der IT und insbesondere auch in Bezug auf die IT-Sicherheit in den Praxen…. spätestens wenn die Richtlinie zur IT-Sicherheit in der Praxis Realität wird. Parallel hierzu gibt es eine Maßnahme der Bundesregierung, dass Krankenhäuser finanziell unterstützt werden müssen, damit diese für die Notfallversorgung gerüstet sind und die Digitalisierung umsetzen. Da fragt man sich, warum die niedergelassenen Ärzte diese Kosten größtenteils selber tragen müssen, so Bittmann.

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