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MTA Reformgesetz – so nicht zu akzeptieren!

09.02.2021 | Video-Blog

Vorstandsmitglied Dr. Klaus Bittmann spricht über den Gesetzesentwurf “zur Reform der Technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA Reformgesetz)“. Dieses Gesetz ist bereits durch den Gesundheitsausschuss des Bundestages gegangen. An diesem Entwurf gibt es sicher einiges in der Ausbildung der betroffenen Berufe zu verbessern. Gemeint sind u.a. Labordiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und die Veterinärmedizin. In dem gesamten Gesetzesentwurf, der 90 Seiten umfasst, sind weitere gesetzliche Änderungen vorgesehen, unter anderem auch erfreulicherweise, dass die Rechtssicherheit für Notfallsanitäter, die vor den Ärzt*innen am Unfallort eintreffen, gegeben ist.

Zudem gibt es allerdings Einfügungen, welche sich mit Heilpraktiker*innen befasst. Dies ist etwas heikel, denn Heilpraktiker*innen sind eine spezielle Berufsgruppe, so Bittmann. Auch wenn Ärzte in vielen Dingen der Naturheilkunde nahestehen, was ja auch den Ursprung der Medizin darstellt, gibt es hier klare Grenzen. Ein Arzt trägt die Verantwortung in seiner Profession für sein Handeln und seine Diagnostik, was Heilpraktiker*innen nur in einem gewissen Maße tuhen, denn diese können die Verantwortung für eine differenzierte Diagnostik und Therapie nicht übernehmen. In diesem Gesetzesentwurf ist jedoch vorgesehen (§5 Absatz 5), dass auch Heilpraktiker*innen, sei es im Bereich der Radiologie oder Diagnostik allgemein, Daten anfordern, beurteilen und entsprechend Konsequenzen daraus ziehen dürfen. Entweder handelt es sich hierbei um einen Irrtum im Gesetzesentwurf, oder man kann dem einfach nur widersprechen, so Bittmann. Dies ist so nicht zu akzeptieren und man darf darauf gespannt sein, wie die Körperschaften darauf reagieren. Hierüber wird noch zu diskutieren sein!

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