Bislang mussten Ärzte und Ärztinnen meldepflichtige Infektionskrankheiten wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Röteln und Windpocken sowie auch Verdachts- und Todesfälle innerhalb von 24 Stunden direkt an das vor Ort zuständige Gesundheitsamt melden.
Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist dafür festgelegt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung und Tod (§6) bzw. Erregernachweise (§7) meldepflichtig sind. Für Arztpraxen gab es bislang spezielle Meldebögen gem. §§ 6, 8, 9 IFSG.
Damit Arztpraxen der Meldepflicht nachkommen und die Behörden die gemeldeten Daten schnell erfassen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen können, bietet das Robert Koch-Institut (RKI) das DEMIS-Meldeportal jetzt auch Arztpraxen an. DEMIS steht für deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz. Es wurde 2017 gesetzlich verankert (Paragraf 14 Infektionsschutzgesetz) und laut RKI im Jahr 2020 gestartet.
Viele Labore nutzen das Portal zur Meldung von nachgewiesenen Krankheitserregern, auch sind alle Gesundheitsämter angeschlossen. Nun sollen darüber alle Arztpraxen meldepflichtige Infektionskrankheiten melden.
Alle Meldepflichtigen sind jetzt zur elektronischen Meldung verpflichtet!
Die elektronische Meldung kann zum einen über das DEMIS-Meldeportal oder über eine im Praxisverwaltungssystem (PVS) des Meldepflichtigen integrierte Schnittstelle erfolgen. Die elektronische Meldung bringt folgende Vorteile mit sich:
Für die meldende Person/Einrichtung:
- Meldeinhalte sind im Meldeformular gut nachvollziehbar.
- Sicherer und datenschutzkonformer Weg der Datenübertragung.
- DEMIS bestimmt automatisch, an welches Gesundheitsamt gemeldet wird.
- Überblick der abgesendeten Meldung auf der Meldungsquittung.
- Kontaktdaten des Gesundheitsamtes sind auf der Meldungsquittung verfügbar.
- Folgemeldungen bzw. Korrekturmeldungen sind möglich und können direkt der Erstmeldung zugeordnet werden.
Für die meldungsempfangende Einrichtung (insbesondere Gesundheitsämter):
- Meldungen können automatisiert weiterverarbeitet werden.
- Die Inhalte aus den Meldungen werden direkt in die Software übernommen.
- Frühzeitige Information zu Infektionsgeschehen und schnelleres Einleiten von Infektionsschutzmaßnahmen möglich.
Informationen zu DEMIS
Aktuelle wichtige Informationen zu DEMIS finden Sie hier in der DEMIS-Wissensdatenbank. Zudem gibt es ein Info-Paket für Arztpraxen für die Nutzung des Systems bereit. Darin enthalten sind Informationen zur gesetzlichen Meldepflicht, zur Anmeldung im DEMIS-Meldeportal, zum korrekten Absetzen einer Meldung und zu Kontaktmöglichkeiten bei Fragen (Support).
Direkt erreichen Sie den DEMIS-Support unter:
E-Mail: demis-support@rki.de
Hotline: 0800 – 000 3041 (Mo – Fr, 9 – 17 Uhr)
Quelle: RKI