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KVSH: Schneller und komfortabler Abwesenheiten erfassen

20.01.2025 | Info

Vertragsärzte und -ärztinnen können ihre Abwesenheiten zukünftig auch über das neue Mitgliederportal der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) erfassen.

Abwesenheitsgründe, die für alle Praxisstandorte insgesamt gelten, müssen im neuen Mitgliederportal nur noch einmal erfasst werden. Dies betrifft die Abwesenheitsgründe Urlaub, Fortbildung, Krankheit, Mutterschafts-/Erziehungsurlaub, Wehrübung und Freistellung/Kündigung (nur angestellte Ärzte). Es gibt auch den Grund „Nur in dieser Praxis abwesend“. Damit ist es bei standortübergreifenden Praxisstrukturen möglich zu kennzeichnen, an welcher Betriebstätte der Arzt/ die Ärztin abwesend ist.

Zudem gibt es ein sog. “MFA-Konto”, das es den Medizinischen Fachangestellten (MFA) der jeweiligen Praxis erlaubt, bei der Organisation und Verwaltung der Praxis zu unterstützen.

Alle Infos zu den neuen Funktionen finden Sie →hier auf der Website der KVSH.

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