Das Krankenhausreformgesetz hat im Oktober den Bundestag passiert.
Nun liegt der Ball im Feld der Bundesländer! Diese müssten das Gesetz umsetzen. Wie werden sich die Gesundminister der Länder verhalten, bleibt es bei der strikten Ablehnung oder wie erfolgt die Umsetzung?
- Welches Krankenhaus hat bestand?
- Welches sind die Kriterien der Spezialisierung und Qualität im Krankenhausbedarf?
- Welche Kliniken/Abteilungen werden geschlossen?
- Wird die flächendeckende qualifizierte Struktur der ambulanten vertragsärztliche Struktur genutzt oder gar verdrängt?
Die Ärztegenossenschaft Nord mahnt die Ambulantisierung und sektorübergreifende Versorgung zu nutzen, solange diese noch vorhanden ist.
Nur weil stationäre Einheiten geschlossen werden, können ambulant-stationäre Zentren nicht beliebig etabliert werden, die dann nicht bedarfsgerecht sind.
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