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Investoren-MVZ gefährden eine qualifizierte, wohnortnahe medizinische Versorgung – Teil 2

18.08.2022 | Video-Blog

Im zweiten Teil des Video-Blogs zum Thema „Investoren MVZ“ spricht Dr. Axel Schroeder über verschiedene Lösungsvorschläge für eine Regulierung.

„Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir (…) nichtärztlichen Akteuren die Möglichkeit geben, in die vertragsärztliche Versorgung einzusteigen. (…) sie beteiligen sich ja auch an der medizinischen Versorgung, das ist nicht verwerflich. (…) es kommt jetzt darauf an, wie wir damit umgehen. Als Ärztegenossenschaft Nord treten wir dafür ein, fachgruppenübergreifende, ambulante aber auch intersektorale medizinische Einrichtungen vermehrt in die medizinische Struktur vermehrt einzuführen, um eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung im Lande zu ermöglichen. (…) hier ist noch einiges zu tun. Wir sehen ja, dass MVZ angestellten Ärzten die Möglichkeit gegeben wird, in die ambulante vertragsärztliche Versorgung einzusteigen und auf der anderen Seite sehen wir auch, dass der technische und der medizinische Fortschritt, die Innovation, weiterhin hohes Potential in der ambulanten medizinischen Versorgung haben. (…) Als Ärztegenossenschaft Nord stehen wir für Versorgungsqualität, Therapiefreiheit, die ärztliche uneingeschränkte Weisungsbefugnis und eine umfassende medizinische Versorgung gegenüber einer Rosinenpickerei und sehen es kritisch, wenn Leistungsoptimierungen angestrebt werden, die Betriebsergebnisse hier beeinflussen“, so Schroeder.

„Soll man nochmal die Zulassung anfassen, wenn es um eine MVZ Zulassung geht? Muss man künftig wieder das volle Leistungsspektrum eines fachgruppenbezogenen Gebietes definieren und festlegen und so durch eine volle vertragsärztliche Zulassung auch den unmittelbaren Sicherstellungsauftrag zu definieren? Ärztliche Leitung im MVZ ist etabliert, das ist auch gut so. Es muss sich in Zukunft auch ausdehnen auf wirtschaftliche Einflüsse, insbesondere dann, wenn Investoreneinflüsse auf medizinische Entscheidungen einwirken. Es ist auch zu überlegen, für künftige MVZ das Merkmal „fachgruppenübergreifend“ wieder einzuführen“, so Schroeder.


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