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Handwerkliche Fehler in Lauterbachs „Spargesetz“ verlängern Wartezeiten in der ambulanten Versorgung

05.09.2022 | Video-Blog

Dr. Axel Schroeder, Vorstand der Ärztegenossenschaft Nord eG, spricht über das „GKV Finanzstabilisierungs Gesetz“.

„Hier sind wir gefordert – als Ärzteschaft, als organisierte Ärzteschaft aber auch über die Selbstverwaltung – zu intervenieren, wenn wir weiterhin eine wohnortnahe, flächendeckende Versorgung aufrecht erhalten wollen, 17 Mrd. einzusparen (…) das ist das Defizit (…). Der Bund hat mittlerweile mutig in den Gesundheitsfonds gegriffen. Die Kassen sind im Gesundheitsfonds leer, der wurde geplündert und wir merken es ja schon an den Reaktionen der Krankenkassen, wenn es um die Honorarverhandlungen geht (…). Dieses Gesetz (…) hat eindeutige handwerkliche Fehler. Wo setzt man an mit Maßnahmen? Die Endbudgetierung, die wir mühevoll eröffnet haben – noch unter dem Minister Jens Spahn allerdings auch mit Zustimmung von Karl Lauterbach… – einmal bei den neuen Patienten, um bewusst neuen Patienten den Zugang in die Praxis zu erleichtern und die Wartezeiten abzubauen und zweitens in dem Bereich offene Sprechstunden, die auch in der Pandemie wesentlich genutzt wurden. All das hat zu einer verbesserten Versorgung (…) geführt. (…) Immerhin wurden 7 von 8 Corona-Patienten in den Vertragsarztpraxen behandelt. (…) Es zeichnet sich hier ein Bereich ab, der wieder zu einer schlechteren Patientenversorgung führt. Das ist nicht im Sinne des Patientenwohls. aber auch für uns als Ärztinnen und Ärzte in Vertragsarztpraxen entbehrt es jeglicher Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit.“, so Schroeder.


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