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Grippeschutzimpfungen in Apotheken

15.02.2021 | Video-Blog

Vorstandsmitglied Dr. Klaus Bittmann spricht über das Thema Grippeschutzimpfung und die betreffende Pressemitteilung der Ärztegenossenschaft Nord (äg Nord). In dieser Pressemitteilung hat die äg Nord deutlich gemacht, dass sie es ablehnt, dass Apotheker*innen Grippeschutzimpfungen durchführen dürfen. „Wir sind der festen Überzeugung, dass das Impfen in ärztliche Hand gehört. Dass die Apotheker*innen das Impfgeschäft übernehmen, ist grenzüberschreitend“, so Bittmann.

Der Gesetzgeber hat in § 132j SGB 5 festgelegt, dass Krankenkassen mit Apotheken, mit Gruppen von Apotheken (oder mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisationen der Apotheker auf Landesebene) Verträge über die Durchführung von Modellvorhaben Durchführung von Grippeschutzimpfungen abschließen müssen, wenn diese dies von den Krankenkassen einfordern. Dies ist eine relativ einmalige Regulierung innerhalb der Gesetzgebung, dass die Krankenkassen quasi gezwungen werden, etwas umzusetzen, was sie vielleicht gar nicht wollen. „Der Appell der äg Nord an die Apothekerschaft in Schleswig-Holstein bleibt – bei guter Partnerschaft in gegenseitiger Wertschätzung, die wir sonst pflegen -, dass sie auf diese Umsetzung verzichten“, so Bittmann.

Pressemitteilung der äg Nord: aegnord.de/pressemitteilung-die-rote-linie-ist-überschritten/

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