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Forderung der Ärzteschaft ist absolut berechtigt

19.01.2021 | Video-Blog

Vorstandsmitglied Dr. Klaus Bittmann appelliert im Rahmen der Corona Maßnahmen an die deutsche Gesellschaft, gerade im Hinblick auf andere Länder. Es ist eine gesamtbedeutende Situation, in der man von Solidarität spricht und erwarten darf, dass Hilfeleistungen stattfinden. Sowohl zwischenmenschlich im kleinen Kreise, als auch auf der „Großen Bühne“, so Bittmann.

Auch wenn es hier und da hakt, versucht der Staat mit üppigen Mitteln die existentiellen, wirtschaftlichen und ökonomischen Probleme innerhalb der Gesellschaft zu bremsen oder zu lindern. „Es ist empörend in meinen Augen, was gerade jetzt seitens der Spitze des GKV Verbandes verlautbart und veröffentlicht wird“, so Bittmann. Stützungsforderungen der (niedergelassenen-) Ärzteschaft könne nicht nachkommen werden, da die Ärzte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von 4,9 % erhalten haben. Natürlich ist ein Honorar-Plus ein erarbeitetes und erwirtschaftetes Honorar, auf der anderen Seite ist es so, dass Arztpraxen auch unter der Situation leiden. Es gibt viele Praxen die sich intensiv mit Corona-Patienten beschäftigen und durch das Monitoring stark eingebunden sind sodass ein normaler Praxisbetrieb in dieser Form nicht möglich ist. Deshalb hat es bis Ende letzten Jahres den Rettungsschirm gegeben, für 2021 ist es noch nicht entschieden.

Die Forderung der Ärzteschaft ist absolut berechtigt und muss seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung u. a. mit aller Vehemenz gefordert werden, so Bittmann.

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