Das Land unterstützt ab dem kommenden Jahr die digitale Barrierefreiheit in Arztpraxen. Sie wurde neu in die Förderrichtlinie für den Fonds für Barrierefreiheit aufgenommen. Unterstützt werden soll mit insgesamt 900.000 Euro die Entwicklung von barrierefreie Websites von Arztpraxen. Das teilte der Chef der Staatskanzlei und Digitalisierungsminister Dirk Schrödter heute (12. Dezember) in Kiel mit: “Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass auch Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen Informationen im Internet wahrnehmen, verstehen und bedienen können. Die Landesregierung setzt sich damit für die Inklusion in der medizinischen Regelversorgung ein. Wichtig ist uns, den gleichberechtigten Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu verbessern.
“
Um eine Förderung bewerben können sich Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, die hausärztliche oder gynäkologische Leistungen erbringen. Arztpraxen können ihre Förderanträge über das Online-Antragsportal ab dem 1. Februar 2023 einreichen. Zur Unterstützung bei der Antragstellung hat die Staatskanzlei ein Informationsblatt unter www.schleswig-holstein.de/unbrk bereitgestellt. Dort werden auch die Richtlinie und weitere Informationen bereitgestellt.
Schrödter bewertete den Fonds für Barrierefreiheit als großen Erfolg: Seit 2019 seien insgesamt 177 investive und nichtinvestive Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit mit einem Volumen von 11,5 Millionen Euro durch die Landesregierung gefördert worden. Darin enthalten seien die erstmals in 2022 geförderten baulichen Vorhaben zum Abbau von Barrieren in inklusiven und barrierefreien Sozialräumen in den Kommunen. Für die Fortsetzung dieser Förderung stehen im kommenden Jahr noch 1,4 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Städte, Ämter und Kreise können ihre Förderanträge ab dem 2. Januar 2023 online unter www.schleswig-holstein.de/barrierefreiheit-antrag einreichen.
Wie Schrödter weiter sagte, stehen ab 2023 weitere 2,5 Millionen Euro für eine Tandemförderung von inklusiven Sozialräumen mit der Aktion Mensch zur Verfügung. In Schleswig-Holstein wurden fünf Modellkommunen mit ihren gemeinnützigen Organisationen ausgewählt, die gemeinsam mit ihren Netzwerken inklusive und barrierefreie Sozialräume über einen Zeitraum von fünf Jahren entwickeln. Die Aktion Mensch fördert mit bis zu 500.000 Euro Personal-, Honorar- und Sachkosten je Netzwerk. Die bauliche Umsetzung wird mit bis zu 500.000 Euro je Modellkommune aus dem Fonds für Barrierefreiheit gefördert.
Quelle: pi www.schleswig-holstein.de, 12.12.2022