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Erstattungsfähigkeit von „sonstigen Produkten zur Wundversorgung“ wohl weiter gesichert

24.11.2025 | Info

„Sonstige Produkte“ in der Wundversorgung umfassen Materialien, die über Standardverbände hinausgehen – dazu zählen spezielle Wundauflagen, hydroaktive Produkte oder moderne Wundmanagementsysteme. Für viele dieser Produkte galt bisher eine befristete Erstattungsregelung, die Pflegeeinrichtungen, Kliniken und ambulante Versorger regelmäßig vor organisatorische und finanzielle Herausforderungen stellte. Wir haben bereits mehrfach über diese Entwicklungen berichtet.

Übergangsfrist soll erneut verlängert werden

Nach einem Änderungsantrag der Fraktionen CDU, CSU und SPD vom 7. Oktober 2025  (s. Änderungsantrag Nr.12→) soll die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit „sonstiger Produkte zur Wundversorgung“ voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Die Änderung ist Teil des Gesetzentwurfs zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) und soll rückwirkend zum 2. Dezember 2025 in Kraft treten (§ 31 SGB V).

Bedeutung für die Praxis

Die Verlängerung der Übergangsfrist hat praktische Konsequenzen:

  • Wundauflagen, die bisher erstattungsfähig waren, bleiben weiterhin über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abrechnungsfähig.
  • Pflegeeinrichtungen und Kliniken können bewährte Produkte weiterhin einsetzen, ohne neue Genehmigungen oder Umstellungen beachten zu müssen.
  • Die Entscheidung sorgt für Planungssicherheitfür Pflegeeinrichtungen und Wundexperten – sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich.

Für Ärzteschaft und Wundexperten ist die Fristverlängerung ein wichtiger Schritt, um die Qualität der Wundversorgung auf hohem Niveau zu halten. Spezialisierte Produkte, die zur Heilung chronischer und akuter Wunden beitragen, können weiter genutzt werden, ohne dass Patientinnen und Patienten Nachteile bei der Kostenübernahme befürchten müssen.

Besonders in der ambulanten Wundversorgung und bei chronischen Wunden ist die Regelung von hoher Bedeutung: Kontinuität bei der Materialversorgung unterstützt die Heilung und reduziert Komplikationen.

Ausblick: Neudefinition des Begriffs „Verbandmittel“

Darüber hinaus soll im Rahmen eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens der Begriff „Verbandmittel“ neu definiert werden. Ziel ist es, langfristig eine verlässliche Versorgung mit notwendigen Verbandmitteln und Wundprodukten sicherzustellen, wie im Änderungsantrag beschrieben.

Unser Angebot für Ärzte und medizinisches Fachpersonal

Wir machen uns stark für eine Wundversorgung auf höchstem Niveau: Unser Projektteam chronische Wunde steht den niedergelassenen Ärzten, ihren Mitarbeitern und Pflegediensten als Partner in der Praxis zur Seite. Zudem werden wir auch 2026 wieder entsprechende Fortbildungen anbieten.

Ihre Ansprechpartnerin:
Wundexpertin Alina Baumann
Tel: 0176 – 577 869 15, E-Mail: Alina Baumann

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