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EBM – Berücksichtigung der Personalkosten

18.03.2022 | Video-Blog

Vorstandsmitglied Dr. Klaus Bittmann spricht über die Entschädigungs- bzw “Dankeszahlungen” an Pflegekräfte, als Anerkennung der erbrachten Leistungen während der Corona Pandemie. “Es hat uns alle empört und sehr beschäftigt, dass (…) die Medizinischen Fachangestellten hierbei keine Berücksichtigung finden”, so Bittmann. Aktuell wird seitens der CDU ein Bonus für MFA von 500€ befürwortet. Eine Anerkennung für das Fachpersonal ist generell angebracht.

“Ein anderes Problem (…) dass die Honorierung der ärztlichen Leistungen in der niedergelassenen Praxis nicht mit der Zeit geht. Wir haben einen EBM [“Einheitlicher Bewertungsmaßstab”], der ist kalkuliert auf Leistungen, aber berücksichtigt nicht einen Großteil der Fixkosten, die ja durch ärztliche Leistungen mitfinanziert werden müssen. Dazu gehört insbesondere auch das Personal und die Kosten für das Personal sind ein großer Anteil innerhalb der ärztlichen Kostenbilanz. Die Krankenhäuser haben ihre Honorierung nach gewissen Schlüsseln (…) Die Kosten für das Pflegepersonal werden gesondert berechnet und von den Krankenkassen geleistet. Dies findet in der Praxis nicht statt und es hat auch einen gewissen Grund, denn wir sind ja Freiberufler und Selbstständige und müssten aus dem, was wir erarbeiten und verdienen können, natürlich unser Personal nicht nur bezahlen, sondern tatsächlich auch mühelos einen Bonus zahlen können (…)  Über den EBM ist es nicht vorgesehen. Das heißt, unsere Forderung wäre, wenn man schon nicht einen neuen EBM schreibt, der ein angemessenes Honorar ermöglicht, dass der Orientierungspunktwert angehoben wird – unter Berücksichtigung der Personalkosten und der besonderen Honorierungen”, so Bittmann. Die Unterscheidung zwischen Finanzierung Krankenhaus und Finanzierung der ambulanten Versorgung zeigt deutlich sowohl Ungerechtigkeiten, Brüche und nicht zeitgemäße Berücksichtigung von Leistungsfähigkeiten und eingebrachten Leistungen.

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