Der Aufsichtsrat entsendet ehemaliges Mitglied in den Vorstand
Der Aufsichtsrat der Ärztegenossenschaft Nord hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, ein Mitglied des Aufsichtsrats gemäß § 36 GenG in den Vorstand zu entsenden.
Mit Wirkung vom Oktober 2025 wurde Dr. Holger Hamann in den Vorstand berufen.
Sein bisheriges Mandat im Aufsichtsrat ruht damit bis zur nächsten Generalversammlung im Juni 2026.
Durch die Berufung ist der Vorstand nun wieder satzungskonform mit drei Mitgliedern besetzt.
Über Dr. Holger Hamann
Dr. med. Holger Hamann, Facharzt für Allgemeinmedizin, bringt jahrzehntelange Erfahrung aus Praxis, kommunaler Versorgung und berufspolitischer Arbeit mit.
„37 Jahre niedergelassen – mal in Einzel-, mal in Gemeinschaftspraxis, jetzt seit fünfeinhalb Jahren angestellt in einem kommunalen Medizinischen Versorgungszentrum. Dieses MVZ wurde gegründet, weil sich für unsere Praxen auf dem Land keine Nachfolgelösung abzeichnete.
Inzwischen ist das MVZ durch Nachwuchs im Bestand gesichert, und ich kann in Rente gehen. Will ich aber gar nicht, sondern meine Erfahrung in die Optimierung der Organisationsform kommunales MVZ einbringen.“
Sein besonderes Interesse gilt der hausarztzentrierten Versorgung (HzV), für die er sich seit vielen Jahren engagiert:
„Ich werbe im Land für die HzV, weil ich sie für die bessere Variante der Honorierung im Vergleich zum EBM halte.“
Dr. Hamann ist Gründungsmitglied der Ärztegenossenschaft Nord und seit 2024 Mitglied des Aufsichtsrats.
Berufspolitische Erfahrung
Dr. Hamann bringt darüber hinaus berufspolitische Erfahrung aus seiner früheren Mitarbeit im Hausärzteverband mit. Seine langjährige Perspektive aus der Praxis und sein Engagement für strukturierte, nachhaltige Versorgungsmodelle machen ihn zu einer wertvollen Ergänzung im Vorstandsteam.


