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Die elektronische Patientenkarte (ePA) und der Widerspruch

26.08.2020 | Video-Blog

Vorstandsmitglied Dr. med. Klaus Bittmann spricht über die geäusserte Kritik des Bundesdatenschützers zur elektronischen Patientenakte (ePA). Hierbei geht es um den Hinweis, dass in der gesetzlichen Regelung ein Verstoß zusehen ist, da die Krankenkassen, ohne vorherige Zustimmung der Patienten, über Patientendaten verfügen und diese aggregieren können. Patienten können hinterher Widerspruch einlegen, wenn diese Zusendungen erhalten, in welchen ersichtlich ist, dass Informationen genutzt werden, um z.B. eine Art Patientensteuerung seitens der Versicherung umzusetzen. Schwierig sei bereits die jetzige Möglichkeit, Daten zu erheben, um gezielt bestimmten Patientengruppen bestimmte Gesundheits-Apps anzubieten und gesundheitliches Verhalten zu steuern, so Bittmann. Bei der ePA und den damit verbundenen Daten, ist jedoch das „Schlimme“, dass es nicht gesichert ist, dass der Patient die Nutzung der Daten ablehnen kann. Es ist folgerichtig, dass einige Bundes- und Landesdatenschützer hier ihre Stimme erhoben haben und gegebenenfalls Maßnahmen gegen die entsprechenden Krankenkassen ergreifen wollen. Die Digitalisierung darf nicht über die Dinge hinweggehen, die die Essenz unseres demokratischen Landes und Zusammenlebens ausmachen. Die Reaktionen seitens der Krankenkassen gipfeln in der Aussage, dass es unbedeutend sei, was hier hinsichtlich des Gesetzgebers gesagt wird. Alles sei in Ordnung und rechtlich geprüft. Einige KVen und ärztliche Verbände haben sich nun auch lautstark zu Wort gemeldet und sind dankbar, dass sich der Datenschutz hier bemerkbar macht. Es soll nichts etabliert werden, was gegen unsere Prinzipien ist. Wir müssen aufpassen, dass essentielle Dinge nicht über Bord geworfen werden, so Bittmann. Zurecht wird geäussert, dass die Bundesregierung sowie das Bundesgesundheitsministerium unsere freiheitlichen Werte… vorsichtig ausgedrückt… vernachlässigt.

Die kürzlich durchgeführte Umfrage bei den Mitgliedern der Ärztegenossenschaft Nord hat ergeben, dass die Mehrheit der Mitglieder die Digitalisierung befürwortet. Es gibt jedoch eine grundsätzliche Abwehrhaltung gegenüber den „Hauruck-Vorgaben“, ohne eine Prüfung der Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten.

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