Was haben Terminvergabe und offene Sprechstunden mit der Neu­pa­tien­ten­re­ge­lung zu tun?

Schnelle Terminvergabe via Termin-Service-Stellen (TSS) #

Im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das zum 11. Mai 2019 in Kraft trat, wurden auch Verbesserungen zur Vergütung schneller Termine, die durch Termin-Service-Stellen (TSS) vereinbart wurden und die offenen Sprechstunden mit auf den Weg gebracht.

Offene Sprechstunden #

Manche Facharztgruppen mussten seit Einführung des TSVG mind. 5 Std./Woche (bei vollem Versorgungsauftrag, sonst anteilig) als offene Sprechstunde – also ohne Termin – anbieten. Das betraf die Facharztgruppen Augenheilkunde, Chirurgie, Gynäkologie, HNO, Dermatologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Nervenheilkunde und Neurologie, Neurochirurgie, Orthopädie, Psychiatrie und Urologie.

Mit Beginn des Jahres 2023 ist die Neupatientenregelung entfallen. Schnelle Terminvergabe und die weitere Existenz offener Sprechstunden sollen finanzielle Verluste künftig ausgleichen.

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