Was bleibt nach dem Wegfall der Neu­pa­tien­ten­re­ge­lung?

Schnelle Terminvergabe und die weitere Existenz offener Sprechstunden sollen finanzielle Verluste künftig ausgleichen. Geht das?

Die schnelle Terminvergabe… #

Zuschläge für die Terminvermittlung

Die mit dem TSVG 2019 eingeführten Zuschläge für die Behandlung von Patienten, denen durch die Terminservicestellen oder den Hausarzt ein Termin vermittelt wurde, werden zum 1. Januar wie folgt angepasst::

  • 200 % bei Akutbehandlung am nächsten Kalendertag nach Kontaktvermittlung durch die TSS
  • 100 %bei Behandlung bis spätestens am vierten Tag nach Terminvermittlung
  • 80 % bei Behandlung bis spätestens am 14. Tag nach Terminvermittlung
  • 40 % bei Behandlung bis spätestens am 35. Tag nach Terminvermittlung

Fachärzte und -ärztinnen können die Zuschläge (mit Ausnahmen des Zuschlags im Akutfall) jetzt auch dann abrechnen, wenn der Termin durch einen Hausarzt oder eine Hausärztin vermittelt wurde.

Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner, die für einen Patienten einen dringenden Termin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten vereinbaren, erhalten 15 Euro (131 Punkte).

Die offene Sprechstunde… #

Grundversorgende und der wohnortnahen Patientenversorgung zugehörige Fachärztinnen und Fachärzte bieten weiterhin fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an – bei vollem Versorgungsauftrag. Sonst anteilig.

Diese Facharztgruppen müssen offene Sprechstunden anbieten: Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Neurochirurgen, Orthopäden, Psychiater und Urologen.

Durch den Wegfall der Neupatientenregelung ist es ab sofort notwendig auch die Neupatientinnen und -patienten, die in der offenen Sprechstunde behandelt werden, als offene Sprechstunde zu kennzeichnen.

Die Vergütungs-Beschränkung bei den offenen Sprechstunden bleibt erhalten

In der offenen Sprechstunde werden zwar alle Leistungen extrabudgetär in voller Höhe vergütet, es gilt aber der Arztgruppenfall und ein Höchstwert von 17,5 %. Das bedeutet: Pro Quartal werden maximal 17,5 % der Arztgruppenfälle der Praxis extrabudgetär vergütet.

Was ist ein Arztgruppenfall?

Der Arztgruppenfall umfasst alle Leistungen, die die gleiche Arztgruppe in derselben Arztpraxis innerhalb desselben Quartals bei einem Versicherten ambulant zulasten derselben Krankenkasse durchführt.

Evaluation bis 2024

Die offene Sprechstunde soll zudem bis 2024 evaluiert werden. Dann droht auch an diesem Punkt ggf. eine Streichung der Regelung.

Dazu auch hier etwas bei der KBV »

Können die neuen Regelungen den Wegfall der Neupatientenregelung ausgleichen? #

Mit einem vollwertigen Ausgleich der finanziellen Einbußen in den Praxen kann kaum gerechnet werden. Die geplante Streichung wird die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten verschlechtern. Wartezeiten für Neupatientinnen und Neupatienten werden sich wieder deutlich erhöhen und es werden weniger Sprechzeiten zur Verfügung stehen.

Mehr Infos hier bei der KBV »

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