Wann trifft es die restlichen Praxen?

Aktuell noch nicht von höheren Heizkosten betroffen sind

  • die Praxen, die mit ihrem Energieversorger eine Preisbindung vereinbart haben,
  • die Praxen, bei denen die Abschlagszahlungen in der Miete oder den Betriebskosten enthalten sind
  • sowie die Arztpraxen, die mit Fernwärme versorgt werden.

All diese Praxen wird die massive Preissteigerung erst im Jahr 2023 erreichen.

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