Aktuell noch nicht von höheren Heizkosten betroffen sind
- die Praxen, die mit ihrem Energieversorger eine Preisbindung vereinbart haben,
- die Praxen, bei denen die Abschlagszahlungen in der Miete oder den Betriebskosten enthalten sind
- sowie die Arztpraxen, die mit Fernwärme versorgt werden.
All diese Praxen wird die massive Preissteigerung erst im Jahr 2023 erreichen.