20.04.2023 | Nicht verfassungsgemäß: Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform

Ein Gutachten wurde bestellt #

Die Gesundheitsminister der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben am 20. April 2023 in Berlin ein Rechtsgutachten vorgestellt. Die Vorschläge der Regierungskommission für eine Reform der Krankenhausvergütung wurden auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Gesundheitsminister der drei Bundesländer betonte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek:

“Das Gutachten zeigt, dass die Vorschläge der Regierungskommission nicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Sie missachten vor allem die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie das Primat der Krankenhausplanung der Länder. Das bisherige Reformkonzept der Bundesregierung bedeutet also einen erheblichen Eingriff in die Planungshoheit der Länder und muss deshalb korrigiert werden. Die Länder brauchen auch künftig weitreichende Entscheidungskompetenzen bei der Krankenhausplanung! Wir können keine zentral von Berlin aus gesteuerte Reform mit einer bundesrechtlichen Einführung von detaillierten mit Strukturvorgaben hinterlegten Leveln und einer vorgegebenen starren Zuordnung von festen Leistungsgruppen zu einzelnen Leveln mitgehen.”

PK am 20.04.2023

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