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Datenschutz aktuell: Das Google-Fonts Dilemma

16.11.2022 | Datenschutz, Info

Prüfen Sie Ihre Webseite, bevor Sie Post vom Anwalt bekommen!

Viele Arztpraxen bekommen derzeit Post von einschlägig bekannte Kanzleien und Anwälten. Es wird abgemahnt oder aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. Stein des Anstoßes sei ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht aufgrund des unrechtmäßigem Einsatzes von „Google Fonts“ auf den Praxis Webseiten!

Was ist Google Fonts und warum kann der Einsatz dieser Schriftarten zum Datenschutzverstoß führen?

Viele Webseiten nutzen zur besseren und einheitlicheren Darstellung von Texten Schriftartbibliotheken von Google. Diese sogenannten „Google-Fonts“ werden bei Aufruf der Webseite von externen Google Servern dynamisch geladen. Bei diesem Vorgang werden Google allerdings ohne vorherige Zustimmung personenbezogene Daten des Webseitenbesuchers, u. A. auch die IP-Adresse, übermittelt. Dies stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Webseitenbesuchers dar.

Ob Ihre Seite von dem aktuellen „Google-Font Dilemma“ betroffen ist, können Sie mithilfe von Onlinediensten, sogenannten „Google-Fonts-Checker“ prüfen. Suchmaschinen liefern hier gute Ergebnisse.

Beachten Sie: Als Webseitenbetreiber sind Sie im Sinne der DSGVO verantwortlich für den Schutz der personenbezogenen Daten der Webseitenbesucher. Ist dieser Schutz nicht ausreichend, kann dies zu Abmahnungen führen, da Sie gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. Was ist zu tun und wie reagiere ich richtig?

Ist der Einsatz der Google Schriftartbibliotheken integraler Bestandteil Ihrer Webseitendarstellung und eine Abschaltung nicht möglich, lassen sich die „Google Fonts“ auch lokal auf Ihrem Webhosting-Server installieren. Wie das genau gemacht wird, erfahren Sie von Ihrer Werbeagentur oder beim Betreuer oder Betreuerin Ihrer Internetpräsenz.

Nun bleibt die Frage, wie denn mit Anschreiben hinsichtlich des Datenschutzverstoßes umgegangen werden soll. Hier gibt es derzeit verschiedene Meinungen und Einschätzungen bei Datenschützern und Fachanwälten. Der gesteigerte Versand von Abmahnungen und Aufforderungen zur Unterlassung von einem kleinen Kreis von vermeintlich Geschädigten, lässt vermuten, dass es hier primär um eine einfache Methode zur Erzielung von Schadensersatzansprüchen geht. Das Geschäft „Google-Fonts“ scheint für einige Kanzleien lohnenswert zu sein. Wie Sie sinnvoll und datenschutzkonform auf die Forderungen reagieren und der Sachverhalt der „Massenabmahnung“ dabei eine Rolle spielt, schildert Ihnen gerne unsere Datenschutzteam der ÄG-Nord.

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