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Das Masernschutzgesetz als Trojanisches Pferd?

22.07.2020 | Pressemitteilungen

Über Jahrhunderte war es klar: hier die Profession des Apothekers, dort die Profession des Arztes. Ein geregeltes Miteinander zum Wohle der Patientenversorgung, basierend auf Berufsrecht und Qualifikation. Im Rahmen des ab 01. März 2020 gültigen Masernschutzgesetzes wurde diese Friedensgrenze überschritten.

Unnötigerweise findet sich ein Passus, der Apothekern erlaubt, Grippeschutzimpfungen durchzuführen, noch als Modell und mit geringen Auflagen. Und schon geht die AOK Nordrhein-Hamburg voran und schließt mit der Apothekerschaft in Nordrhein eine Impfvereinbarung. Aus dem Bundesverband der Deutschen Apothekerkooperationen (BVDAK) ertönen Jubelschreie: „eine Jahrhundertchance und überlebenswichtig“. Dies ist nicht nur gegen den Willen der Ärzte, sondern missachtet besonders die Verantwortungsgebiete unserer Berufsstände.

Auch eine Grippeimpfung ist ein medizinischer Eingriff

Auch eine Grippeimpfung ist ein medizinischer Eingriff. Eine Bagatellisierung ist abzulehnen, KBV und BÄK müssen nicht nur protestieren, sondern auch rechtliche Schritte prüfen.

Apotheker sollten sehr gut abwägen, ob sie bei Angeboten einer Kasse die berufsfremde Leistung des Impfens wagen. Noch ist das Modell auf Nordrhein begrenzt, aber die Begehrlichkeit könnte wachsen.

Dr. Svante Gehring, Sprecher der Ärztegenossenschaft Nord (äg Nord), äußert sich zu der Entwicklung: „Wir raten allen Apothekern, die professionelle Partnerschaft mit den Ärzten vor Ort nicht zu gefährden. Lassen Sie die Finger vom Impfen! Das Masernschutzgesetz beinhaltet ein Danaer-Geschenk, das ist kein Grund zum Jubeln!“

Impfberatung gehört in die ärztliche Sprechstunde

Die Ärzteschaft ist sich ihrer Verantwortung bewusst, fördert das Impfen. Defizite sind eher durch Vergesslichkeit oder Skepsis der Patienten bedingt – die Beratung gehört in die ärztliche Sprechstunde, nicht in die Offizin. Krankenkassen sollten im Sinn ihrer Versicherten lieber das ärztliche Honorar für Impfleistungen attraktiver ausstatten, als die Apotheker auf Irrwege zu verleiten. „Als Reaktion auf die kritische Entwicklung kann ich mir eine neue Diskussion zum Dispensierrecht vorstellen“, befürchtet Dr. Klaus Bittmann, Vorstandsmitglied der äg Nord.

Bad Segeberg, 22. Juli 2020

Pressekontakt:
Ärztegenossenschaft Nord eG, Dr. Klaus Bittmann, Vorstand
Tel.: 04551 9999-0 – E-Mail: kontakt@aegnord.de


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