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Das Dilemma der KV und der Honorarverteilungsmaßstab

14.06.2023 | Video-Blog

Dr. Axel Schroeder, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Ärztegenossenschaft Nord eG (äg Nord), spricht über den neuen Honorarverteilungsmaßstab in Schleswig-Holstein und den zu kompensierenden Honorarausgleich durch den Hausarztvermittlungsfall.

“Der alte HVM ist am Ende, ein neuer HVM muss her… so das Signal aus der Selbstverwaltung. Geschuldet ist dies einer Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärzte und der erhofften Budgetaufhebung in der Hausärztlichen Versorgung, gemäß Koalitionsvertrag. Es wird also deutlich, die Verwaltung des Honorarmangels. Dieser ist nicht zu übersehen – ein Dilemma der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Unterfinanzierung der medizinischen Leistungen ausserhalb der Budgetierung aller Fachgruppen. Im HVM kommt es jetzt zu einer Umverteilung der Grundversichertenpauschale aus dem Punktzahlvolumen – ferner die Stützung des festen Restpunktwertes aus dem Strukturfond wird entfallen, stattdessen ein reduzierter Mindestpunktwert in Höhe von fast 20%. Ein Resultat des neuen HVM in Schleswig-Holstein. Demgegenüber soll der Wegfall der Neupatientenregelung über den Hausarztvermittlungsfall den Honorarausgleich als extrabudgetiertes Geld darstellen. Nur, so richtig in Bewegung kommt die direkte Terminvermittlung zwischen Hausarzt und Facharzt nicht. Wen wundert es, nur der zusätzliche administrative Aufwand, der Eingriff in die ärztliche Entscheidungsfreiheit, bringt die dringliche Terminvermittlung nicht voran. Es ist ja auch kein finanzieller “eins zu eins Ausgleich” bei Neupatienten, insbesondere bei den Hausärzten. Der Hausarztvermittlungsfall reisst anscheinend wieder alte Gräben zwischen Hausärzten und Fachärzten auf – teile und herrsche.”, so Schroeder.

“Nun sollen es die Berufsverbände richten, mit einem Appell, den Hausarztvermittlungsfall umzusetzen und so die Chance eines Honorarausgleiches über extrabudgetierte Vergütung zu nutzen. Was wir brauchen ist aber nicht nur die Aufhebung der Budgetierung aller Fachgruppen, sondern eine ausreichende Vergütung unserer medizinischen Leistungen. Sonst nützt uns eine Entbudgetierung wenig. Dazu gehört als erstes eine Anhebung des Orientierungspunktwertes um 10%, um aktuelle Kostensteigerungen in den Praxen ersteinmal aufzufangen. Ferner bildet der einheitliche Bewertungsmaßstab, der EBM, den Leistungsaufwand nicht mehr ausreichend ab. Gleiches gilt für die Gebührenordnung für Ärzte, dessen Novellierung schon seit Jahren überfällig ist (…)”, so Schroeder.


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