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Darmkrebsvorsorge ab April 2025: Gleiches Angebot für Frauen und Männer ab 50 Jahren

20.03.2025 | Info

Der Leistungsanspruch für Früherkennungsuntersuchungen auf Darmkrebs wird künftig einheitlich und damit einfacher ausgestaltet: Frauen und Männer können dann ab dem Alter von 50 Jahren die gleichen Angebote des Darmkrebs-Screenings wahrnehmen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür seine Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) geändert. Eine beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragte Leitlinienrecherche hatte gezeigt, dass es hinsichtlich der Untersuchungsabstände und -methoden keine nach dem Geschlecht oder Alter differenzierten Empfehlungen für die Darmkrebs-Früherkennung geben sollte. Zudem vereinfacht ein einheitlicher Leistungsanspruch die Umsetzung der Darmkrebsvorsorge in der Praxis.

Künftig gleicher Anspruch auf Untersuchungen und Intervalle für Frauen und Männer

Derzeit gibt es zwei Untersuchungen zur Darmkrebs-Früherkennung: die Darmspiegelung (Koloskopie) und den Stuhltest auf nicht sichtbares, sogenanntes okkultes Blut im Stuhl. Mit der Koloskopie können auch bereits Krebsvorstufen früh entdeckt und direkt entfernt werden, bevor sie sich zu bösartigen Tumoren weiterentwickeln können.

Einheitlich geregelt ist nun:

  • Darmspiegelung: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen.
  • Stuhltest: Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.
  • Weiterhin gilt: Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung.

Zusätzlich berät der G-BA derzeit auch, ob ein früherer Beginn der Darmkrebsvorsorge ab dem Alter von 45 Jahren bzw. eine andere Frequenz der Früherkennungskoloskopie sinnvoll sein kann. Laut Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, beschäftige man sich zudem wissenschaftlich mit der Frage, ob und wie der Zugang zur Früherkennung für Menschen mit familiärem Darmkrebsrisiko verbessert werden könne.

Weitere Anpassung: Vereinfachter Widerspruch zur Datenverarbeitung

Neben der Angleichung der Anspruchsberechtigung hat der G-BA auch Änderungen am Widerspruchsverfahren für die Datenverarbeitung vorgenommen. Es genügt künftig auch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur an die Widerspruchsstelle, um der Verarbeitung von Daten zu widersprechen, die bei der Teilnahme am Darmkrebs-Screening erhoben werden. Der G-BA berücksichtigt damit einen Hinweis des damaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Zusammenhang mit der erforderlichen Form der Übermittlung eines Widerspruchs.

Ausführliche Informationen zum Darmkrebs-Screening sowie zur Evaluation des Programms bietet der G-BA unter:

Programm zur Früherkennung von Darmkrebs

Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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