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Bundeskanzler fordert Arbeitgeber zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung auf – besondere Bedeutung für Arztpraxen und MFA

26.11.2025 | Info

Liebe Mitglieder,
liebe Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber,

die Altersvorsorge in Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird künftig für viele Beschäftigte keine ausreichende Absicherung im Alter mehr gewährleisten. Gerade im ambulanten Gesundheitswesen und insbesondere für Medizinische Fachangestellte (MFA) ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) daher längst nicht mehr „nice to have“, sondern ein zentraler Baustein der sozialen Verantwortung als Arbeitgeber.

Dass dies nicht nur unsere fachliche Einschätzung ist, zeigt auch die klare politische Botschaft der Bundesregierung.

Bundeskanzler Merz mit deutlichem Appell an Arbeitgeber

Auf dem Deutschen Arbeitgebertag 2025 hat Bundeskanzler Friedrich Merz die Bedeutung der kapitalgedeckten Altersvorsorge hervorgehoben. In seiner Rede wandte er sich direkt an Arbeitgeber und forderte sie auf, aktiv Verantwortung zu übernehmen:

„Auch Sie müssen bitte Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern attraktive Angebote für den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung machen. Ich weiß, dass viele das tun, aber es machen längst noch nicht alle.“

Damit unterstreicht der Bundeskanzler unmissverständlich die politische Zielrichtung:

  • Die bAV ist künftig ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtversorgung.
  • Arbeitgeber werden ausdrücklich aufgefordert, ihren Beschäftigten attraktive bAV-Modelle anzubieten.

Was bedeutet das für Arztpraxen?

Für Arztpraxen, die nach dem MFA-Tarifvertrag arbeiten, ist das Thema besonders relevant:

  • Der MFA-Tarifvertrag verpflichtet Arbeitgeber zur bAV (15 % gesetzlicher Zuschuss + tariflicher Zusatzbeitrag).
  • Eine attraktive bAV wird zunehmend zu einem wichtigen Rekrutierungs- und Bindungsfaktor im Wettbewerb um qualifiziertes Personal.
  • Viele Praxen haben aufgrund historischer Vertragslagen oder unklarer Anbieterstrukturen weiterhin Optimierungsbedarf.

Warum jetzt handeln?

  1. Klare politische Richtung: Die Bundesregierung will die kapitalgedeckte bAV deutlich stärken.
  2. Fachkräftemangel im ambulanten Sektor: Eine gut gestaltete bAV verbessert Arbeitgeberattraktivität sofort messbar.
  3. Rechtssicherheit für Praxen: Fehler bei Tariferfüllung oder Zuschüssen können teuer werden.
  4. Finanzieller Vorteil für Mitarbeitende und Arbeitgeber: bAV-Förderung & Steuer-/SV-Effekte wirken sofort.

Unsere Expertise: Spezialisierte Beratung für MFA gemäß Tarifvertrag

Als ädg – Tochterunternehmen der Ärztegenossenschaft Nord eG – sind wir seit vielen Jahren spezialisiert auf die bAV-Beratung im Heilwesenbereich.

Besonders im Bereich MFA kennen wir die tariflichen Vorgaben bis ins Detail und stellen sicher:

  • tarifkonforme und revisionssichere Umsetzung,
  • Überprüfung bestehender bAV-Verträge,
  • kostenneutrale Optimierungen für Praxisinhaber,
  • verständliche Kommunikation für Arbeitgeber und Ihre Mitarbeitenden.

Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt

Die politische Botschaft könnte klarer nicht sein – und sie deckt sich mit unserer täglichen Beratungserfahrung: Arztpraxen sollten ihre bAV-Strukturen jetzt überprüfen und stärken.

Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ädg Ärztedienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG
Experten für Versicherungs- und Vorsorgethemen im Heilwesenbereich

Kontaktieren Sie uns unter:
aedg.de/rueckantwort-arbeitgeber

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