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BMG: PVS-Hersteller müssen ePA-Modul zunächst nur an Testpraxen ausliefern

21.11.2024 | Info

Beim bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte gibt es eine Planänderung. Die Softwarehersteller sind nach einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums nun nicht mehr verpflichtet, das ePA-Modul zum 15. Januar 2025 bereits allen Praxen bereitzustellen. Dies soll erst zu dem Zeitpunkt der erfolgreichen Erprobung in den Modellregionen erfolgen.

In einem Brief hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Mittwoch den Herstellern der Praxisverwaltungssysteme (PVS) mitgeteilt, dass am 15. Januar wie geplant die Testphase in den Modellregionen starten solle. Der Rollout des ePA-Moduls sei daher zunächst nur für die PVS-Hersteller mit Installationen bei den Praxen der Modellregionen notwendig. Davon unbenommen könnten Hersteller auch außerhalb der Modellregionen das ePA-Modul anbieten.

„Trotz intensiver Bemühungen auf allen Seiten besteht derzeit ein zeitlicher Verzug in der Entwicklungs-Roadmap“, heißt es unter anderem zur Begründung von Seiten des Ministeriums. Gleichzeitig versicherte das BMG, dass der bundesweite Rollout und damit auch die Nutzungsverpflichtung erst dann erfolgen, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv seien.

PVS-Hersteller hatten erst kürzlich von mangelnden Testmöglichkeiten zur Umsetzung der ePA in den PVS berichtet und sich für einen flächendeckenden Rollout erst ab dem zweiten Quartal 2025 ausgesprochen.

Quelle und weitere Infos: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 21.11.2024

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