Vorstandsmitglied Dr. Klaus Bittmann spricht über seit dem 24.11. geltende Regelung des Infektionsschutzgesetzes. Hierbei handelt es sich um eine Neuformulierung, die von der kommenden Koalition vorgegeben und im Bundestag auch verabschiedet worden ist. Hier findet sich ein Punkt, der noch der Klärung bedarf. Es heißt dort, dass Ärzte und Mitarbeiter in den Praxen nun trotz Impfung grundsätzlich täglich einen Test durchführen müssen. Da dies kurzfristig bekanntgegeben worden ist, gibt es seit einigen Tagen Aufregung und einen Sturm der Empörung.
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein sieht Klärungsbedarf und meldet Widerspruch bei Bundesregierung und Gesundheitsministerium an. “Die Sachlage ist im Grunde völlig absurd, die Praxen können in dieser Form nicht arbeiten. Sie haben ganz andere Probleme”, so Bittmann. Hinzu kommt das Problem der plötzlichen Kontingentierung des BioNTech-Impfstoffs durch den geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister. “Die Sache als solche hat natürlich wieder eine unnötige und massive Unruhe ausgelöst und belastet die Praxen durch die erforderlichen Informations- und Aufklärungsgespräche mit Patienten zusätzlich. Die Patienten selbst sind auch wieder verunsichert. Bittmann hofft im Sinne der Praxen inständig, dass die gesetzlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes einer neuen Interpretation unterworfen werden und dass die Testpflicht aufgehoben wird. Zudem hofft er, dass die jetzt noch nachgelieferten BioNTech-Dosen für die ersten Bedarfe der nächsten Woche auch ausreichen und dass sich eine gewisse Linie entwickelt und nicht zunehmend das Ganze wie im “Hühnerhof” vonstattengeht.
Man kann verstehen, dass eine gewisse Politikverdrossenheit und Unruhe innerhalb der Bevölkerung ist. Es wird unprofessionell gearbeitet, so Bittmann.