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Bedarfsplanungszahlen für Hausärzte in Schleswig-Holstein irreführend

18.02.2022 | Info

Die Ärztegenossenschaft Nord sieht Handlungsbedarf

Die Statistik ist eine Sache – die Realität eine andere. Zunehmend wird es für Patienten in Teilen von Schleswig-Holstein schwer, einen Hausarzt zu finden. Nicht nur auf dem Land, sondern auch in Städten wie Neumünster und Husum gibt es inzwischen zu viele Patienten für zu wenig Hausärzte. Schleswig-Holstein ist bei der Bedarfsplanung der Hausärzte in sogenannte großräumige Mittelbereiche aufgeteilt. In jedem dieser Bereiche darf eine bestimmte Anzahl von Hausärzten praktizieren. Der Kassenärztlichen Vereinigung zufolge ist in allen Mittelbereichen die Versorgung laut Gesetz zurzeit immer noch ausreichend.

Ärztegenossenschaft Nord warnt vor drohender Unterversorgung

Anfang Februar 2022 sprach sich Dr. Klaus Bittmann, Vorstand der Ärztegenossenschaft Nord eG (nachfolgend äg Nord genannt), im äg Nord-Blog energisch über diesen Missstand aus, dass die Bedarfsplanungszahlen andere Worte sprechen als der Ist-Zustand.

„De facto ist es so, dass wir in vielen Regionen sehen, dass eine Unterversorgung droht. Jeden Monat haben wir Sorgen, dass wieder ein Arzt aufhört und nicht nachbesetzt werden kann. Wir versuchen, dem entgegenzuwirken, indem wir begleiten, beraten und auch managen, aber natürlich lassen sich neue Ärzte nicht ohne weiteres schnitzen und dadurch haben wir auch nicht mehr, die in die Versorgung kommen und die Versorgung umfassend gewährleisten“, so Bittmann.

Die äg Nord fordert die Abschaffung der Budgetierung und Aufhebung der Bedarfsplanung

In den meisten Praxen der hausärztlichen Grundversorgung gibt es aus der Not heraus einen Aufnahmestopp für neue Patienten. Insbesondere die Budgetierung ist hier ein limitierender Faktor in der Patientenaufnahme. „Sie benachteiligt Alte und Kranke! Deshalb begrüßen wir es, dass im 20. Koalitionsvertrag die Ampel eine Abschaffung der Budgetierung im Hausarztbereich nennt. Ein Schritt in die richtige Richtung“, so der Vorstandsprecher Dr. S. Gehring. „Wenn man den Patienten aufgrund von Budgetierung den Zugang in die Praxen erschwert und auch Wartezeiten vermeiden will, muss man deshalb die Budgetierung bei den grundversorgenden Hausärzten und Fachärzten abschaffen“, so Gehring, der selbst Hausarzt ist. Damit allein sei es aber noch nicht getan.

Bei dem Anachronismus der Bedarfszahlen sollte daher auch die Bedarfsplanung ganz aufgehoben werden.

Weiterbildung im ambulanten Sektor muss stärker gefördert und ausgebaut werden

Die äg Nord ist Dienstleister im Gesundheitswesen und bemüht sich durch Bildung von Versorgungszentren und der Förderung der Kooperation unter den Kollegen, eine Verbesserung und Sicherung der Versorgung zu schaffen. Dazu gehört auch die Förderung der Weiterbildung in den Praxen.

Die äg Nord fordert deshalb, dass nicht nur Hausärzte, sondern auch Fachärzte in den Genuss einer Weiterbildungsförderung kommen und nicht nur grundversorgende Facharztpraxen im Rahmen der allgemeinmedizinischen Weiterbildung.

Die äg Nord unterstützt und begleitet junge Kolleginnen und Kollegen auf ihrem Weg dahin!

„Wir wollen als Ärztegenossenschaft hier mit Rat und Tat den Körperschaften zur Seite zu stehen und können unseren Praxen nur empfehlen, die Weiterbildungsmöglichkeiten für den ärztlichen Nachwuchs massiv auszubauen, damit der ambulante Bereich zukunftsfähig bleibt“ mahnt Dr. Gehring. Der Vorstand der äg Nord setzt auf die neue Weiterbildungsordnung, die viel mehr ambulant zulässt und damit den Grundstein zur Nachbesetzung von Praxen schafft. So bliebe die ambulante Versorgung nicht nur zu Pandemiezeiten der wichtigste Stützpfeiler der Gesundheitsversorgung in Deutschland und sollte nach Meinung der äg Nord endlich den Zuspruch in der Gesundheitspolitik finden, der ihr zustände.

Bedarfsplanung warum, geht es auch kleinteiliger?

Die Bedarfsplanung der Hausärzte wird von der Kassenärztlichen Vereinigung und von dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen einmal jährlich vorgenommen. Ist der festgelegte Versorgungsgrad einer Region bei 110 Prozent, darf dort kein weiterer Hausarzt praktizieren. Auf ca. 1500 Einwohner kommt in Schleswig-Holstein ein Hausarzt. Die durchschnittliche Fallzahl pro Hausarzt und Sitz beläuft sich auf ca. 850 Fälle pro Quartal. In der ländlichen Region im Durchschnitt mehr als in der Stadt.

Hört ein Arzt ohne Nachfolge auf, müssen sich daher im Durchschnitt 1.500 und auf dem flachen Land entsprechend mehr Patienten einen neuen Hausarzt suchen. Die betroffene Region gilt aber trotzdem – bis zur nächsten Bedarfsplanung – als voll besetzt und niemand darf die Lücke so ohne weiteres schließen.

Die Ärztegenossenschaft sieht hier Anpassungsbedarf, ggf. eine Aussetzung der Bedarfsplanung, solange wir einen Ärztemangel haben.

Nähere Informationen für die Bedarfsplanung in Schleswig-Holstein finden sie unter:

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